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Verfahren FDP-Trio geht straffrei aus

DIe Manipulation der FDP-Liste bleibt ohne Konsequenz. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

01.12.2015, 16:57

Stendal l Die Manipulation der FDP-Liste zur Stadtratswahl im Juni dieses Jahres hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte ihre Ermittlungen gegen FDP-Landesvize und Kreischef Marcus Faber und die Ortsverbandsvorsitzende Astrid Bleißner nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung „wegen Geringfügigkeit“ ein.

Die Freidemokraten hatten für die Wahl am 24. Juni eine Liste mit 19 Kandidaten eingereicht, obwohl am 11. April nur 18 gewählt worden waren. Nachdem Anfang Mai diese nachträgliche Änderung öffentlich wurde, hatte Bleißner eine Selbstanzeige eingereicht.

Bei seiner Entscheidung würdigte die ermittelnde Staatsanwältin, dass weder Bleißner noch Faber bislang strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, sie sich aber seit Jahren ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren. Die „Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahren und die öffentliche Berichterstattung“ dürfte beide „hinlänglich beeindruckt haben, so dass eine Wiederholung ähnlicher Straftaten nicht zu erwarten ist“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Kramer.

Die Ermittlungen gegen FDP-Mitglied Wilfried Nahrstedt, der den Listenvorschlag unterzeichnet hatte, bevor die Veränderungen vorgenommen wurden, sind getrennt eingestellt worden, da ihm „weder ein vorsätzliches noch fahrlässiges Verhalten“ nachzuweisen sei, so Kramer.

Gegen die nachträgliche Veränderung der FDP-Liste hatten neben Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt auch der damalige AfD-Stadtratskandidat Tom Klein und der ostelbische FDP-Ortsverbandsvorsitzende Arno Bausemer Strafanzeige gestellt. Bausemer kritisierte am Dienstag in einer Presseerklärung, die Justiz behandele „FDP-Wahlfälschung als Kavaliersdelikt“.

Die juristische Auseinandersetzung um die FDP-Liste ist damit noch nicht abgeschlossen. Klein, der die AfD im Zuge des Lucke-Rückzugs verließ, hat vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht Einspruch gegen das Ergebnis der Stadtratswahl eingereicht, da der Wahlausschuss 17 FDP-Kandidaten zugelassen hatte. Eine Entscheidung hierüber wird indes erst im nächsten Jahr erwartet.