1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. 3G am Arbeitsplatz: Wer im Kreis Stendal die Einhaltung kontrolliert, ist nicht ganz klar

Corona 3G am Arbeitsplatz: Wer im Kreis Stendal die Einhaltung kontrolliert, ist nicht ganz klar

Geimpft, genesen oder getestet - das gilt seit 24. November an Arbeitsplätzen auch im Landkreis Stendal. Doch wer kontrolliert, ob sich alle an die Regeln halten?

Von Andreas König Aktualisiert: 25.11.2021, 17:33
Hinweis auf 3G-Regel an einem geschlossenen Weihnachtsmarktstand in Halle (Saale).
Hinweis auf 3G-Regel an einem geschlossenen Weihnachtsmarktstand in Halle (Saale). Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/

Stendal - Beschäftigte dürfen ihren Arbeitsplatz nur aufsuchen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. So ist es in der neuesten „Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ geregelt. Wer aber muss die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren? Da gehen die Rechtsauffassungen auseinander. Die Pressestelle des Landkreises Stendal verweist auf die Gewerbeaufsicht beim Landesamt für Verbraucherschutz. Doch dessen Dienstherr, das Sozialministerium Sachsen-Anhalts, sieht die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in der Pflicht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Stendal seinerseits kommt bereits mit der Kontaktnachverfolgung von Corona-Infizierten nicht mehr hinterher, wie einer Pressemitteilung des Kreises vom Anfang November zu entnehmen war.