A-14-Verlängerung Stendaler Westumfahrung steht in den Sternen
In Sachsen-Anhalt steht die Strategie Landesstraßenbau 2030 fest. Eine Westumfahrung für Stendal zwischen A14 und B189 ist nicht in Sicht.
Stendal l Eine ähnliche Klage in Anlehnung an die von Seehausen/BUND gegen den A-14-Bau wird von der Stendaler Stadtratsfraktion SPD/FDP/Ortsteile nicht angestrebt. Sie hätte unter den Umständen keinen Erfolg, tangiert auch die Planung der A14 nicht direkt. Dennoch lohne es sich aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden Herbert Wollmann, mit Nachdruck um eine neue Trassenführung der Landesstraße 15 zwischen der A-14-Anschlussstelle Stendal-Mitte und der B 189 bei Borstel zu kämpfen.
Hintergrund ist die Entlastung vom Durchgangsverkehr für den Ortsteil Uenglingen und für die Stadt Stendal bei Fertigstellung der A-14-Verlängerung. Bereits 2009 gab es eine Machbarkeitsstudie, in der zahlreiche Vorteile der westlichen Umfahrung auf der L15n aufgeführt wurden: direkte und kurze Anbindung an den geplanten Industrie- und Gewerbepark Stendal-Nord, Vermeidung der Belastung mit Zubringerverkehr in Uenglingen und Stendal, Ableitung des Durchgangsverkehrs aus der westlichen Altmark vom bzw. zum Zellstoffwerk und zum Industriegebiet Arneburg über die bestehende Ortsumgehung Stendals durch die Verknüpfung mit der B 189 bei Borstel, Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes östlich der Osterburger Straße zur Entlastung des Ortsteils Borstel und Stendals vom Zubringerverkehr, Ausweitung des neuen Wohngebietes in Uenglingen, Umweltverträglichkeit und mehr Sicherheit.
All die guten Gründe, die fünf Kilometer lange L 15n umgehend in den Verkehrswegeplan des Landes aufzunehmen, um parallel zur A14 im westlichen Umfeld von Stendal eine sinnvolle Verkehrslenkung hinzubekommen, ziehen bei den Verantwortlichen nicht. Die Landesstraßenbaubehörde hält „eine Betrachtung der L15n im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Landesverkehrswegeplanes für geboten“, so der Präsident Uwe Langkammer. Er verweist auf eine Prüfung durch die zuständige Behörde, ohne konkreter auf eine Umsetzungsmöglichkeit einzugehen.
Auf Volksstimme-Nachfrage beim Verkehrsministerium wird schon deutlicher, dass an den Bau einer neuen L-15-Trasse in absehbarer Zeit nicht zu denken ist. „Eine Aufnahme von neuen Planungen erfolgt bis auf Weiteres grundsätzlich nicht“, heißt es in der Mitteilung. Zwar gehöre zur Überarbeitung des Landesverkehrswegeplanes die „Neuaufstellung eines Landesstraßenbedarfsplans“, doch stehe diese Aufgabe in der seit dem 1. Juli vorliegenden „Strategie Landesstraßenbau 2030“ weit hinten an.
Wie das Ministerium dazu mitteilt, müsse wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Kapazitäten „in den nächsten Jahren der Focus auf den Erhalt des Landesstraßennetzes, einschließlich der Brückenbauwerke, gelegt werden“. Dabei stehe der Abbau des Sanierungsstaus sowie die Erhaltung des erreichten Qualitätsstandards der Straßen und Brücken im Vordergrund.
Wann begonnen wird, den Landesstraßenbedarfsplan zu erarbeiten, könne derzeit nicht benannt werden. Fakt sei: „Es ist davon auszugehen, dass die Erarbeitung dieses Planes einen Zeitraum von mehreren Jahren beanspruchen wird.“