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Abfall Für Biomüll wird künftig zur Kasse gebeten

Die wichtigsten Änderungen der Abfallregelung im Kreis Stendal: Die Biotonne wird kostenpflichtig, für alle gilt die Eigentümerveranlagung.

Von Donald Lyko 06.11.2020, 18:00

Stendal l Derzeit steht das Gebührenmodell auf zwei Säulen: der Grundgebühr und der Leerungsgebühr für die Restmülltonne. Ab nächstem Jahr sollen sich die Säulen verdoppeln: Es kommen eine Behältergebühr für die Biotonne und eine Leerungsgebühr für die Biotonne hinzu. Wäre das bisherige Gebührenmodell fortgesetzt worden, „würde das bei den Restmüllgebühren zu Mondpreisen führen“, argumentierte Hendrik Galster, Geschäftsführer der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, im Kreisausschuss.

Bei einer Pressekonferenz gestern Nachmittag benannte er erneut die drei wesentlichen Punkte, die gegen ein „Weiter so“ und für eine geänderte Gebührensatzung sprechen würden: 1. Die Preise für Papier, das vom Landkreis entsorgt wird, „sind deutlich eingebrochen“. 2. Der sogenannte Sonderposten aus Rücklagen in Höhe von 1,8 Millionen Euro steht ab 2021 nicht mehr zur Verfügung. 3. Die Preise für die Bioabfallentsorgung haben sich vervierfacht. Was das unter dem Strich bedeutet, bringt Galster so auf dem Punkt: Für 2021 gibt es einen Gebührenmehrbedarf von 18 Prozent gegenüber 2020.

Der Punkt, der für viele Diskussionen und Kritik sorgt, ist der Wechsel von der Mieter- zur Eigentümerveranlagung. Aktuell sei es so, informierte der ALS-Geschäftsführer im Kreisausschuss, dass 64 Prozent der Anschlusspflichtigen schon eine Eigentümerveranlagung haben – vor allem Eigenheimbesitzer, aber auch die Stendaler Großvermieter SWG und WBGA. Andere haben die Mieterveranlagung. Heißt: Der Mieter bekommt seine Rechnung direkt von der ALS und hat seine eigenen Behälter. Künftig soll es nur noch die Eigentümerveranlagung geben. Heißt für Mehrfamilienhäuser: Behälter können gemeinsam genutzt werden, der Eigentümer legt die Gebühren auf seine Mieter um. „Wie, das dürfen wir mit der Satzung nicht vorschreiben, dafür gibt es verschiedene Modelle“, erklärte Marcus Sewekow, Sachgebietsleiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz. Möglich sei zum Beispiel die Kostenverteilung über die gemieteten Quadratmeter oder über die Anzahl der Personen.

Für Landrat Patrick Puhlmann (SPD) stellt die neue Gebührenstruktur „mehr Gerechtigkeit her“. Er sei „felsenfest davon überzeugt, dass dieses Modell die Gebühren am meisten stabilisiert“. Auf Vorschlag des Kreisausschusses wurde die Übergangsfrist verlängert. Wer es bis zum 1. März 2021 beantragt, bekommt bis Ende 2021 Zeit, die Mieter- auf die Eigentümerveranlagung umzustellen.

Kritik kommt unter anderem vom Arbeitskreis der altmärkischen Wohnungsgenossenschaften. Dessen Mitglieder sehen eine Ungleichbehandlung von Mietern und Eigenheimbesitzern. Denn während der Eigenheimbesitzer mit den Leerungen nur für den Abfall zahlt, den sein Haushalt tatsächlich verursacht, falle für die Mieter eine verbrauchsgerechte Abrechnung weg.

Was die Großvermieter befürchten: Dass ein einzelner sparsamer Mieter den Müll einer Nachbarfamilie mitbezahlen muss, die mehr Müll verursacht. „Das stellt keine Gebührengerechtigkeit unter Mietern dar“, sagte Lars Seibicke, Vorstandsvorsitzender der WGO Wohnungsgenossenschaft Osterburg. Er und seine Kollegen fordern daher, dass weiterhin eine Direktveranlagung von Mietern möglich ist.

Weiterer Bericht folgt.