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Abfallentsorgung Gebührenstreit geht noch weiter

Ein Tangerhütter legt Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes in Sachen Müllgebühren ein. Klagen sind noch offen.

Von Bernd-Volker Brahms 24.04.2018, 01:01

Stendal l Der Streitwert ist gering. In einem Fall geht es um 48,88 Euro, im anderen Fall um 55,90 Euro. Es geht nicht ums Geld bei den juristischen Verfahren, die gegen den Landkreis Stendal im Bezug auf die Müllgebühren laufen. Es geht ums Prinzip, wie Dietrich Schultz aus Tangerhütte bestätigt. Er sieht eine Ungerechtigkeit im System. Insbesondere beim sogenannten Anschlussgrad, also der Zahl der Haushalte und Gewerbe, die an das öffentliche Netz der Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Schultz geht davon aus, dass der Landkreis das Potenzial nicht ausgereizt hat und gegen rechtliche Bestimmungen verstößt. Die Verantwortlichen beim Landkreis und auch die Geschäftsführerin der ALS Dienstleistungsgesellschaft, Madlen Gose, haben immer wieder betont, dass bei den privaten Haushalten alle nach Satzung Anschlusspflichtigen auch wirklich angeschlossen sind. Bei den Gewerben musste der Landkreis schon lange einräumen, dass mehrere Hundert in der Kundenkartei nicht vorhanden waren und es allein zwischen November 2016 und September 2017 insgesamt 652?Neuanschlüsse gab. Dazu kam, dass mehr als 1000 Anschreiben des Landkreises an Gewerbe diese entweder nicht zustellbar waren oder die Angeschriebenen gar nicht reagierten. Ferner wurden 712?Anträge auf Befreiung von der Anschlusspflicht gestellt.
Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat vor kurzem zwei sogenannte Eilanträge von Dietrich Schultz für das Jahr 2016 zugunsten des Landkreises Stendal entschieden. Der Landkreis hatte dazu am Freitag eine Pressemitteilung herausgegeben und dabei betont, dass laut Gericht "kein dem Landkreis vorwerfbarer fehlerhafter Anschlussgrad" bestanden habe. Eine Berliner Rechtsanwältin hatte dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass es "keine Angriffspunkte gegen die Gebührenkalkulation" gebe. Dem folgte das Gericht für die beiden Eilanträge für 2016.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Dietrich Schultz über seinen Magdeburger Rechtsanwalt Michael Möskes Beschwerde eingelegt, so dass es in der Sache am Oberverwaltungsgericht in eine neue Runde geben wird. Dass eine Beschwerde eingegangen ist, bestätigte Gerichtssprecher Christoph Zieger am Montag auf Nachfrage.
"Das war das Hinspiel, jetzt kommt noch das Rückspiel", kommentierte Rechtsanwalt Michael Moeskes in Fußballerdeutsch den Stand der Dinge. Er habe aus dem Beschluss herausgelesen, dass das Gericht sehr wohl einen Verstoß gegen die Abgabengerechtigkeit sehe, wenn eine Kommune willentlich eine Vielzahl Abgabenpflichtiger nicht anschließt oder die Pflicht zur gewissenhaften Ermittlung der Anschlusspflichtigen in erheblichem Maße verletzt. Dies habe das Gericht bei seiner Entscheidung nun noch nicht gesehen. "Da müssen wir noch nachlegen", sagte Moeskes. Die vom Landkreis Stendal beauftragte Rechtsanwältin Caroline von Bechtolsheim hatte in Ausschüssen des Kreistages und auch im Schreiben ans Verwaltungsgericht die Ansicht vertreten, dass es für die Rechtmäßigkeit der Gebühren unerheblich sei, ob alle angeschlossen sind oder nicht. Entscheidend sei, dass die, die das System nutzen, auch bezahlen, hatte sie dargelegt.
Was die Zahlen der Anschlusspflichtigen im Landkreis Stendal angeht, so zeigt sich die Behörde zugeknöpft. Der Volksstimme wurde lediglich mitgeteilt, dass für 2018 insgesamt 44.773 Bescheide herausgeschickt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beispielsweise für Wohnblocks nur ein Bescheid an die Wohnungsunternehmen herausgeht, obwohl es dort zahlreiche Haushalte gibt. Von daher ist die Aussagekraft begrenzt. Eine Aufteilung nach privaten Haushalten und Gewerbe sei nicht möglich, hatte der Landkreis mitgeteilt.
Eine Anfrage, wie viele anschlusspflichtige Haushalte und Gewerbe es gibt, beantwortete der Landkreis nicht. Genauso wenig die Frage, wie viele Befreiungen von der Gebührenpflicht es bei Gewerben im Jahre 2017 und 2018 gegeben hat und wie viele Anträge dazu abgelehnt wurden.
Dass es größere Ungereimtheiten bei der ALS gab, wurde unter anderem im Abfallbericht des Landkreises für 2015/16 deutlich. Dort hatte der Landkreis bei der Zahl der Privathaushalte für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils eine Korrektur von rund 3000 zusätzlichen Haushalten angegeben. Die Zahl lag dann bei rund 55.200. Die ALS begründete den Fehler damit, dass Großwohnanlagen in vielen Fällen nur mit einem einzigen Haushalt in der Statistik auftauchten.
Ein anderer Rechenfehler, wie es die Verantwortlichen ausdrückten, führte Anfang des Jahres dazu, dass die Gebührenkalkulation für 2017-2019 neu vom Kreistag beschlossen werden musste, da die alte Kalkulation durch zu hohe Gebühreneinnahmen rechtswidrig geworden war.
Neben den nun vom Magdeburger Verwaltungsgericht abgelehnten Eilanträgen liegen noch mehere Klagen gegen Bescheide von 2017 bei Gericht vor. Ein weiterer Widerspruch für 2018 ist auf dem Weg.