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Abschiebung Von Stendal nach Serbien abgeschoben

Ihr ganzes Leben hat die 21-jährige Serbin Adea F. in der Altmark verbracht. Dann wird sie abgeschoben.

Von Antonius Wollmann 04.09.2019, 01:01

Stendal l An den Abend des 12. August kann sich Adea F. (Name geändert) noch gut erinnern. In Stendal trifft sich die 21-Jährige mit ihren Freundinnen. Ein Mädelsabend steht auf dem Programm. Viel Quatsch erzählen sie. Die Stimmung ist ausgelassen. Einfach mal abschalten und an die nicht so wichtigen Dinge des Lebens denken. Als sie sich von ihrer Clique verabschiedet, ahnt sie noch nicht, dass ihr ein dramatischer Tag bevorsteht. Stattdessen geht sie mit einem Gefühl der Unbeschwertheit ins Bett.

Wenige Stunden später ist die Unbekümmertheit verflogen. Am nächsten Morgen steht völlig unvermittelt die Polizei in der Wohnung, begleitet von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde des Landkreises. Es ist der „Vollzug einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme“ wie es im sperrigen Verwaltungsduktus heißt. Mit anderen Worten: Adea F. wird nach Serbien abgeschoben.

In ein Land, dessen Staatsbürgerschaft sie als Kind geflohener Kosovoalbaner zwar hat, dessen Sprache sie aber nicht spricht und zu dem sie auch darüber hinaus keinerlei Bezug hat. Geboren wurde sie in Deutschland, ihr ganzes Leben hat sie in der Altmark verbracht. Hier schaffte sie den Hauptschulabschluss und lernte den Beruf der Kosmetikerin.

Dennoch war ihr Status stets prekär. Von der Aufenthaltserlaubnis hangelte sie sich zur Duldung zurück zur Aufenthaltserlaubnis. Die entscheidende Frage dabei: Kann sie selbstständig ihren Lebensunterhalt bestreiten. Weil Adea F. Probleme hat, eine Stelle zu finden, soll sie bereits im Sommer 2018 abgeschoben werden. Der Vollzug scheitert, die Stendalerin ist an diesem Tag nicht an der angegebenen Adresse auffindbar.

Anfang das Jahres 2019 zeichnet sich endlich so etwas wie Entspannung ab. Sie unterzeichnet einen Arbeitsvertrag und erhält eine Aufenthaltsgenehmigung bis zum 20. Januar 2020. Alles scheint in geordneten Bahnen zu verlaufen, bis Adea F. zum 30. Juni 2019 vom Arbeitgeber gekündigt wird. Gut sechs Wochen später sitzt sie plötzlich in einem Auto, das sie zum Flughafen Berlin-Schönefeld bringt, um sie in die serbische Hauptstadt Belgrad auszufliegen. Wie konnte es so schnell dazu kommen?

Rechtsanwalt Frank Seiler – Adea F. ist seine Mandantin – hat auf die Frage eine klare Antwort: Weil die Ausländerbehörde die Frau unbedingt loswerden möchte. Er sitzt in seiner kleinen Kanzlei in der Stendaler Innenstadt und blättert noch einmal in der Akte. Immer wieder schüttelt er den Kopf ob des Vorgehens der Behörde.

Den Verlust des Arbeitsplatzes nimmt man beim Landkreis zum Anlass, die Aufenthaltserlaubnis nachträglich bis zum 26. Juli 2019 zu befristen.

Dass Adea F. zu diesem Zeitpunkt einen neuen Job bereits in Aussicht hat, findet keine Beachtung. Der zuständige Sachbearbeiter der Ausländerbehörde zieht eine drastische Schlussfolgerungen: Adea F. sei nicht in der Lage, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Sie könne sich offenkundig nicht in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen. Deshalb müsse sie das Land unverzüglich verlassen.

Ihr wird eine Frist bis 9. August für die freiwillige Ausreise gewährt. Darüber hinaus wird die sofortige Vollziehung der Befristung angeordnet, womit ein Widerspruch, der eine aufschiebende Wirkung zeitigen würde, ausgeschlossen ist. Mit anderen Worten: Adea F. kann abgeschoben werden, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis befunden hat. Dafür bestehe ein besonders öffentliches Interesse. „Ein völlig unverhältnismäßiger Schritt, der sonst nur bei Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“, schätzt Frank Seiler ein.

Das hilft Adea F. zunächst wenig. Am Mittag des 13. August steigt sie in Schönefeld in das Flugzeug nach Belgrad. Dort trifft sie am Nachmittag ein. Die Atmosphäre an Bord beschreibt sie als angespannt. Mit den anderen Abgeschobenen unterhält sie sich nicht.„Wie auch, ich spreche nun mal nicht ihre Sprache“, erinnert sie sich an den Flug. Entsprechend verloren fühlt sie sich, als sie den Flieger in Serbien verlässt. Die serbischen Sicherheitskräfte behandeln sie alles andere als freundlich, unterstellen ihr, sich dumm zu stellen.

In der Zwischenzeit hat Anwalt Frank Seiler in Deutschland alles in die Wege geleitet, um die Abschiebung rückgängig zu machen. Nachdem er von der Schwester informiert wurde, reicht er umgehend einen Antrag zum Abbruch der Abschiebung und einen Widerspruch gegen die Befristung des Aufenthaltstitels beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein. Er argumentiert mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Mit Erfolg. Am Nachmittag trifft das Verwaltunsgericht seine Entscheidung. Adea F. darf bis auf Weiteres nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Noch am Abend des 13. August wird sie nach Berlin zurückgebracht. Am Flughafen nimmt Frank Seiler seine Mandantin in Empfang. In der Nacht fahren sie zurück nach Stendal. Dorthin, wo am Morgen alles begonnen hatte, als plötzlich mehrere Polizisten in ihrer Wohnung standen.