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Amtsgericht 2000 Euro Strafe für Drohungen gegen Syrer

Ein Verfahren wurde abgetrennt und eingestellt, das andere endete mit einer Geldstrafe.

Von Wolfgang Biermann 07.07.2019, 03:00

Stendal l Unter außergewöhnlich hohen Sicherheitsvorkehrungen begann am Mittwoch vor dem Amtsgericht Stendal ein Prozess um angebliche telefonische Morddrohungen gegen einen in Stendal lebenden, 32-jährigen Syrer und dessen Freund.

Angeklagt waren zwei Männer aus Magdeburg: der 49-jährige in Syrien geborene Vorsitzende der Islamischen Gemeinde Magdeburg und deutscher Staatsbürger sowie ein ebenfalls in Syrien geborener Palästinenser (42). Noch bevor der Prozess so richtig begann, war er auch schon durch vorläufige Einstellung des Verfahrens zu Ende.

Der Anwalt des Palästinensers sei schwer erkrankt ins Krankenhaus eingeliefert worden, ließ Richterin Petra Ludwig verlauten. Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter beantragte daraufhin die Abtrennung und Einstellung des Verfahrens gegen den Palästinenser.

Sein Verfahren wurde im Hinblick auf ein im Mai vorigen Jahres ergangenes, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil des Stendaler Amtsgerichts abgetrennt und eingestellt. Der zweite Angeklagte bot dem Gericht über seinen Verteidiger überraschend eine Verfahrens- einstellung gegen Geldauflage an. So kam es denn auch.

Gegen Zahlung von 2000 Euro an den Opferschutzverein „Weißer Ring“ wurde sein Verfahren eingestellt. Zuvor hatte Oberstaatsanwältin Schlüter die Anklage verlesen.

Demnach soll am 3. Juni 2017 zunächst der 32-jährige Syrer in Stendal vom Palästinenser per Handyanruf bedroht worden sein. Stunden später erhielt laut Anklage sein Freund (40) vom selben Handy ebenfalls eine Morddrohung. Und die soll vom zweiten Angeklagten ausgesprochen worden sein.

Wenige Tage vor der telefonischen Bedrohung, nämlich am 1. Juni 2017, war der 32-jährige Syrer von zwei Männern nahe der Stendaler Moschee brutal attackiert und erheblich verletzt worden. Einer der beiden Täter soll der Palästinenser gewesen sein, der zweite ein gebürtiger Libanese (47). Beide wurden am 24. Mai vorigen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils 15 Monaten Gefängnis verurteilt (Volksstimme berichtete).

Die Berufung gegen das Urteil ist am Landgericht Stendal anhängig. Als Urheber des Anschlags waren im Vorjahresprozess vom Opfer mehrfach die Namen führender Köpfe der Islamischen Gemeinde Stendal genannt worden, wobei die Hintergründe völlig im Dunkeln blieben.

Woher die Mitschnitte zumindest eines der angeblichen Drohanrufe vom 3. Juni 2017 stammen, blieb am Mittwoch ebenfalls offen. Der Verfassungsschutz habe im Vorfeld gemauert, hieß es.

Von der Aussage eines Verfassungsschützers versprach sich das Gericht Aufklärung. Doch dazu kam es infolge der Verfahrenseinstellung nicht mehr. Viele (ungestellte) Fragen blieben offen.