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Amtsgericht Stendal Eklat im Wahllokal in Tangermünde

Ein Rentner aus Tangermünde hatte sich bei der Bundestagswahl 2017 Plakate um den Hals gehängt und demonstrierte in einem Wahllokal.

Von Wolfgang Biermann 22.04.2018, 23:01

Stendal l Einen absonderlichen Fall hatte das Stendaler Amtsgericht am Dienstag zu verhandeln. Am Ende ist ein Rentner aus Tangermünde wegen Hausfriedensbruchs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 25 Euro (375 Euro) verurteilt worden.

Die Taten, wegen derer er verurteilt wurde, hatten in der Kaiserstadt für einiges Aufsehen gesorgt. Genau das hätte er gewollt, gab der 73-Jährige als Motiv an. So hatte er zur jüngsten Bundestagswahl am 17. September 2017 in seiner Heimatstadt das Wahllokal in der Ulrichstraße mit zwei umgehängten Plakaten betreten. Darauf stand zu lesen: „Wenn ich an Angy denke, fällt mir der ... Holger, das Harry Peter, der ... Dieter und das ... Jörg ein“. Er wurde des Wahllokals verwiesen, folgte der Anweisung jedoch nicht.

Die herbeigerufene Polizei trug ihn aus dem Raum. Er hätte auf den Stendaler Wahl- und zugleich auf den Sparkassenskandal aufmerksam machen wollen und dazu die „Nachtgedanken“ des Dichters Heinrich Heine abgewandelt, gab der Rentner an. „Ich dachte, ich muss das tun.“ Er berief sich dabei auf das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß Grundgesetz Artikel 5.

„Das gilt aber nicht uneingeschränkt“, widersprach Richter Thomas Schulz und verwies unabhängig davon auf die teils falsch wiedergebenen Vornamen auf dem Plakat, mit denen der Angeklagte Angela Merkel, Holger Gebhardt, Hardy Peter Güssau, Jörg Hellmuth und Dieter Burmeister gemeint haben wollte.

Richter Schulz zitierte aus dem Grundgesetzartikel 5: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen ...“ Der Angeklagte habe speziell gegen das Bundeswahlgesetz verstoßen, das jegliche Wählerbeeinflussung im Wahllokal verbiete.

Zweite Aktion des Rentners, die mit einem Polizeieinsatz endete: Am 24. September sorgte er auf einer Stadtratssitzung für einen Eklat. In der Einwohnerfragestunde wollte er dem Bürgermeister eine Frage zu etwaigen Stasi-Verstrickungen stellen. Dazu kam es nicht. Der Stadtratsvorsitzende verwies ihn des Raumes. Da er der Aufforderung nicht folgte, riefen die städtische Ordnungsamtsleiterin und der Haupt- und Personalamtsleiter, die Polizei, wie sie als Zeugen aussagten. Die Beamten trugen den Rentner aus dem Raum.

Die Stadtverwaltung hatte in beiden Fällen Strafantrag gestellt. „In den Schranken des Gesetzes“ dürfe er seine Meinung frei äußern, sagte Richter Schulz im Urteil, mit dem er dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. „Drunter geht‘s kaum noch.“ Dagegen sei wohl Berufung möglich. Deren Annahme könne aber wegen der geringen Strafe gemäß Strafprozessordnung vom Landgericht verweigert werden, fügte Schulz an.