1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Kumpels zur Straftat angestiftet

Amtsgericht Stendal Kumpels zur Straftat angestiftet

Ein 30-jähriger Tangerhütter kam glimpflich davon.

Von Wolfgang Biermann 21.04.2020, 13:00

Stendal l Ein bislang nicht vorbestrafter Mann aus Tangerhütte ist jüngst vom Amtsgericht wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Gericht verurteilte den 30-Jährigen unter Einbeziehung einer sogenannten Nachverurteilung wegen eines Betruges zu sechs Monaten und zwei Wochen Gefängnis. Außerdem muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Der Strafrichter setzt die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus.

Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht auf den 8. Dezember 2018 zwei gesondert verfolgte und bereits im September vorigen Jahres zu Bewährungsstrafen verurteilte Mittäter dazu angestiftet hat, von einem Mann in Tangerhütte ein Fernsehgerät abzufordern. Das sollte dieser angeblich dem Angeklagten gestohlen haben.

Tatsächlich hatte der Angeklagte aber bei dem anderen Mann Schulden und ihm dafür das TV-Gerät überlassen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, hatten sich die Mittäter in der Tatnacht mit Machete und Baseballschläger bewaffnet. Es kam jedoch anders als gedacht, die Sache ging völlig schief.

Denn als das Duo die Wohnungstür eintrat und mit der Attacke gegen den angeblichen Fernsehdieb begann, wehrte sich dieser mit einem Staubsaugerrohr. Und er gewann die Oberhand gegen die Eindringlinge, die unverrichteter Dinge wieder abzogen. Gleichwohl musste sich der Überfallene in ärztliche Behandlung begeben.

Sie hätten sich vom Angeklagten „bequatschen lassen“, sagte einer der beiden Kumpel des Angeklagten als Zeuge aus. „Dann sind Sie wegen reiner Gefälligkeit verurteilt worden?“, fragte die Staatsanwältin. Kleinlaut bejahte der 28-Jährige die Frage. „Sind Sie noch immer befreundet?“, wollte die Staatsanwältin kopfschüttelnd wissen. „Ja“, bekam sie zur Antwort. Und auch der zweite, schon verurteilte Mittäter gab sein Schuld zu.

Er hatte bei der Tat den Baseballschläger dabei und ihn auch benutzt. „Zum Schutz“, hätte er ihn mitgenommen, gab der 29-Jährige an. Er sei davon ausgegangen, dass der angebliche Fernsehdieb gar nicht daheim sei. Dieser hatte ihm mit dem Staubsaugerrohr erheblich zugesetzt. „Eine ganz üble Geschichte, der Sachverhalt ist leider so zutreffend wie er angeklagt war. Das hätte mit dem Tod enden können“, befand der Vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils, mit dem er weitgehend der Forderung der Staatsanwältin gefolgt war. Der Anstifter werde laut Gesetz wie der Täter bestraft, mit mindestens sechs Monaten Gefängnis, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass es dabei blieb, verdanke er dem Umstand, dass er noch nicht vorbestraft war. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.