1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Wieder Schatten überm „Sonnenblick“

Baugebiet Wieder Schatten überm „Sonnenblick“

Gerät das Bauvorhaben „Zum Sonnenblick“ in Stendal erneut ins Stocken? Klaus Schmotz hat gegen die Ratsbeschlüsse Widerspruch eingelegt.

Von Regina Urbat 20.01.2021, 06:00

Stendal l Als die drei Beschlüsse zum Baugebiet „Zum Sonnenblick“ eine Mehrheit gefunden hatten, schauten die PUI-Geschäftsführer Heiko Wichmann und Karsten Rahmsdorf Anfang Dezember wieder optimistischer in die Zukunft ihres Bauprojektes im Stendaler Norden. Denn die Beschlüsse, unter anderem der Durchführungsvertrag zwischen der Hansestadt Stendal und der PUI GbR, hatten den Weg für die nächsten Schritte freigemacht. „Wir haben uns gefreut, dass wir mit unserem Vorhaben endlich weitermachen können“, sagt Heiko Wichmann.

Weitermachen, nachdem in den Monaten zuvor Entscheidungen immer wieder vertagt wurden mit Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren. Mit dem hängt zusammen, warum Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) Widerspruch gegen die Beschlüsse eingelegt hat.

Darum geht es: Die Stendaler Firma SeWe Tief- und Rohrleitungsbau/Anlagentechnik GmbH hat Klage gegen die Hansestadt Stendal eingereicht mit dem Vorwurf, diese habe das Grundstück unter Wert an den Investor verkauft. Ein Urteil steht noch aus, die Verhandlungen wurden mehrfach verschoben. SeWe-Geschäftsführer ist Christian Röhl, Vorsitzender der Fraktion Freie Stadträte Stendal/Bürger für Stendal. Er hatte ein sogenanntes Mitwirkungsverbot angezeigt und weder an der Diskussion noch an den Abstimmungen teilgenommen. Abgestimmt hat aber Fraktionsmitglied Wolfgang Eckhardt – ein „gegen Entgelt“ beschäftigter Mitarbeiter der Firma SeWe. Und genau das wird in den Widersprüchen als Verstoß gegen das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt angeführt. Nach OB-Auffassung hätte auch Wolfgang Eckhardt nicht abstimmen dürfen. Über die Widersprüche soll der Stadtrat am 15. Februar entscheiden.

Zurück in den Dezember: Eine Woche nach den Stadtratsbeschlüssen, konkret am 15. Dezember, wurde ein anonymes Schreiben an die Kommunalaufsicht beim Landkreis und an den Stadtratsvorsitzenden Peter Sobotta (Freie Stadträte Stendal) verschickt. Darin wurde unter anderem auf das Mitwirkungsverbot von Wolfgang Eckhardt hingewiesen.

Sechs Tage später, 21. Dezember, wurden im Rathaus die Widersprüche formuliert. Einen Zusammenhang mit dem Schreiben verneint die Stadtverwaltung auf Nachfrage. „Die Widersprüche zu den getroffenen Entscheidungen erfolgten unabhängig von dem anonymen Schreiben“, so Stadtsprecher Philipp Krüger. Die Vorwürfe, dass Verwaltungsmitarbeiter nicht vorher oder während der Sitzung reagiert hätten, weist er zurück: „Es ist Aufgabe der Mitglieder des Stadtrates, auf etwaige Mitwirkungsverbote hinzuweisen. Der Stadtrat hat dann zu entscheiden, ob ein Mitwirkungsverbot vorliegt oder nicht. Die Verwaltung prüft das etwaige Vorliegen von Mitwirkungsverboten nicht von Amts wegen, sondern nur auf Anfrage.“

Wer annehmen müsse, einem Mitwirkungsverbot zu unterliegen, sei gemäß des Kommunalverfassungsgesetzes verpflichtet, „dies unaufgefordert anzuzeigen. Die Fraktionen hatten daher ausdrücklich gewünscht, dies im Vorfeld des Beschlusses nicht zu prüfen“, so Krüger. Während der Sitzung fragte aber der Stadtratsvorsitzende Peter Sobotta danach. Daraufhin verließ Christian Röhl die Sitzungsrunde. Wolfgang Eckhardt aber nicht. Den Grund bekräftigte er gestern auf Nachfrage: „Ich persönlich sehe kein Mitwirkungsverbot für mich.“ Es habe schon früher Abstimmungen zum „Sonnenblick“ gegeben, an denen er problemlos teilgenommen habe.

Im anonymen Schreiben und in der Reaktion der Investoren war außerdem bemängelt worden, dass die beiden anwesenden Juristen der Stadt – Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell und OB-Stellvertreter Axel Kleefeldt – während der Sitzung hätten einschreiten können und müssen.

Dazu Philipp Krüger: „Die Aufmerksamkeit unserer Juristen lag nicht auf diesem Punkt. Bei der Vielzahl der im Stadtrat behandelten Beschlüsse und Problemlagen kommt es schon einmal vor, dass mögliche Probleme nicht thematisiert werden. Es wäre Aufgabe von Herrn Eckhardt gewesen, auf ein mögliches Befangenheitsproblem aufgrund seines Arbeitsverhältnisses hinzuweisen. Da dies nicht geschehen ist, war für beide Juristen nicht erkennbar, dass und ob Herr Eckhardt noch für die Firma SeWe tätig ist.“

„Erst nur als Gerücht“ hatten die PUI-Geschäftsführer von den geplanten Widersprüchen erfahren, erinnert sich Heiko Wichmann. Er fragte im Rathaus nach und bekam die Bestätigung, dass „vorsichtshalber“ Widersprüche gegen die Ratsbeschlüsse eingelegt wurden. Beide setzten umgehend ein Schreiben an den Oberbürgermeister auf. „Danach gab es keine schönen Feiertage“, sagt der Investor, „denn wir mussten uns wieder damit befassen, haben im privaten Umfeld juristischen Rat eingeholt“.

Die PUI-Geschäftsführer sehen keinen Grund für einen Widerspruch, sehen das Mitwirkungsverbot nicht. Denn: Stadtrat Wolfgang Eckhardt habe selbst weder einen persönlichen noch einen wirtschaftlichen Vorteil aus den drei Beschlüssen. Auch die Firma SeWe erhalte keinen Vorteil, sollte nach dem Gerichtsverfahren der Kaufvertrag rückabgewickelt werden und das Grundstück zurück an die Stadt fallen. Die klagende Firma würde nicht automatisch Eigentümerin des Grundstücks werden – ein wirtschaftlicher Vorteil erschließe sich daher nicht und auch keine direkte Auswirkung auf den Arbeitsplatz von Wolfgang Eckhardt, argumentiert die PUI in einem Schreiben an die Stadträte.

Ihrer Ansicht nach müssten die Widersprüche zurückgenommen und die Beschlüsse umgesetzt werden.

Ob sie nicht langsam die Nase voll haben vom Vorhaben „Zum Sonnenblick“? „Beim vorhabenbezogenen Verfahren haben wir keine Rechte, wir müssen es zu Ende bringen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben“, so Heiko Wichmann. Im Vertrauen „auf die rechtmäßige Abstimmung des Stadtrates“ am 7. Dezember 2020 und die Bestätigung aus dem Planungsamt, dass die beschlossene Satzung Ende Januar veröffentlicht und damit rechtskräftig wird, habe die PUI GbR im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Zum Sonnenblick“ weitere Aufträge vergeben, erklärte Heiko Wichmann: „Sollte keine rechtzeitige Veröffentlichung erfolgen, entsteht also nicht nur ein weiterer zeitlicher Verzugsschaden.“