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Bewährungsstrafe Vertreter betrügt eigene Versicherung

Ein Stendaler hat mittels fingierter Glasbruchschäden die Versicherung betrogen, für die er arbeitete. Meist ohne Wissen der Kunden.

Von Wolfgang Biermann 18.10.2017, 14:48

Stendal l Das Amtsgericht hat jüngst einen 52-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 30 Fällen zu einer vierzehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, diese aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu muss der Versicherungsvertreter 800 Euro an den Stendaler Kinderhilfe-Verein Arche zahlen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig sah es am Ende des zweiten Prozesstages als erwiesen an, dass der 52-jährige, im Auftrag einer sogenannten General-Agentur in Stendal freiberuflich tätige Versicherungsvertreter von Ende 2011 bis Anfang 2014 seine eigene Versicherung betrogen hat - mittels fingierter Glasbruchschäden an Autos von Versicherungsnehmern. Teils mit Wissen der Autohalter, großteils aber ohne. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über 30.000 Euro. In einer Vielzahl der Fälle war ein gesondert verfolgter Mittäter als festangestellter Agenturmitarbeiter beteiligt.

Über ein kompliziertes Firmengeflecht, in das auch eine Firma des Angeklagten eingebunden war, wurden Scheinrechnungen erstellt und zum Schaden der Versicherung abgerechnet. Raus kam das Ganze, als eine Kundin in Stendal von der Versicherungszentrale in Hannover Post erhielt. Darin stand, dass ihr Schaden reguliert worden sei. Doch die Autohalterin hatte gar keinen Schaden an ihrem Pkw gehabt.

Sie hakte nach und löste damit interne Ermittlungen aus, die schließlich zur Strafanzeige führten. Dieser Anzeige kam der Angeklagte durch Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft knapp zuvor. Darin gab er 14 Betrügereien zu. 17 weitere bestritt er vor Gericht zunächst.

Nachdem am Montag der Leiter der Revisionsabteilung sowie der Justiziar der Versicherung aus Hannover auch die von ihm bestrittenen Fälle dem Angeklagten zuordnen konnten, gab dieser nach Rücksprache mit seinem Verteidiger auch die übrigen Anklagepunkte zu – bis auf einen. Zuvor hatte Richterin Ludwig angekündigt, in einem Folgetermin zur Aufklärung der strittigen Fälle auch die offenbar involvierten Inhaber von zwei Stendaler Kfz-Werkstätten als Zeugen vorzuladen.

Einen Ermessensspielraum für eine vom Verteidiger geforderte Geldstrafe hat es gemäß Urteilsbegründung nicht gegeben. Auch wenn der entstandene Schaden inzwischen vom Angeklagten wiedergutgemacht worden sei. Auf gewerbsmäßigen Betrug stünden aber nun mal sechs Monate Haft. „Je Tat“, so Richterin Ludwig.

Der bislang nicht vorbestrafte 52-Jährige wird indes alsbald wieder die Anklagebank drücken müssen. Um die ergaunerten 30 .000 Euro der Versicherung erstatten zu können, soll er nämlich weitere Betrügereien begangen haben. Fortsetzung folgt also.