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Bewährungsstrafen Cannabis in der Garage angebaut

Das Amtsgericht Stendal hat ein Pärchen aus der Region Havelberg wegen Drogenhandels in drei Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 17.04.2018, 16:39

Stendal l Eine 30-jährige gebürtige Havelbergerin wurde zu zehn Monaten auf Bewährung verteilt, ihr in Stendal geborener, einschlägig vorbestrafter und zur Tatzeit unter Bewährung stehender 39 Jahre alten Lebensgefährten zu zwei Jahren auf Bewährung. Dabei hatten sich die beiden eine so tolle Begründung für ihre zwei Indoor-Anlagen im Gewächshaus und in der Garage zur Aufzucht von Cannabis-Pflanzen einfallen lassen. Der Tatvorwurf stimme wohl so, räumten sie zum Prozessauftakt ein. Aber: Der Vater der 30-Jährigen sei schwer erkrankt und bedürfe des Cannabis‘ als Schmerzmittel. Eine Art Eigenbedarf also. Sie hätten einfach „nicht weiter gewusst“. Der Gesetzgeber hatte im Vorjahr zwar die Abgabe an Schmerzpatienten legalisiert, dafür aber einige Hürden aufgebaut. Und leider hatte die Krankenkasse den Antrag auf Cannabis auf Rezept für den Vater abgelehnt. Das Hauptproblem bei dem Erklärungsversuch: Die Taten wurden von Juni bis August vorigen Jahres verübt, das Eingangsschreiben der Krankenkasse datierte aber erst vom Januar dieses Jahres.

Nach der Anzeige eines Nachbarn war die Polizei dem Pärchen auf die Schliche gekommen. Am 11. August erfolgte eine Durchsuchung des Grundstücks. Neben 50 Setzlingen entdeckten die Fahnder über 300 Cannabis-Pflanzen in verschiedenen Wuchshöhen und diverse Gegenstände zum Anbau, zum Beispiel neun Lampen. Außerdem wurden drei mit Amphetamin gefüllt Überraschungseier gefunden.

„Da brauchten Sie aber viel“, wunderte sich die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Petra Ludwig, über die Anzahl der Pflanzen. Sie seien eben Laien, versuchte die Angeklagte einen Einwand. Das treffe aber wohl auf ihren Partner nicht zu, der sei ja schon einschlägig vorbestraft, hielt Ludwig dagegen. Das LKA hatte errechnet, dass letztlich Marihuana im Straßenverkaufswert von 63.000 Euro in drei Tranchen hätte hergestellt werden können. Diplomchemikerin Carmen Doering vom LKA rechnete vor, dass man sehr viele Konsumenten hätte mit Rauschgift versorgen können. Dass es vor dem Juni 2017 schon Ernten gab, hatten die Angeklagten bestritten. Und das konnte ihnen, auch wenn wohl einiges dafür sprach, nicht nachgewiesen werden.