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Corona-Krise Kreispolitik auf Abstand

Auch der Stendaler Kreistag achtet auf Abstand. Interessierte konnten die jüngste Sitzung nur vom Freien aus verfolgen.

Von Donald Lyko 07.04.2020, 15:00

Stendal l Um den 48 Mitgliedern des Stendaler Kreistages, von denen am Donnerstag 45 anwesend waren, dem Landrat und seinen beiden Beigeordneten ausreichend Platz und Abstand für die Sitzung zu bieten, reicht der große Saal „Stendal“ gerade noch aus. Medienvertreter, die sonst ebenfalls unten hinter den Fraktionen ihren Tisch haben, mussten auf der Empore Platz nehmen – auf weit vonein­ander getrennten freien Einzelplätzen, die nicht mittels roter A4-Blätter für die Benutzung gesperrt waren. Bürger, die sonst die Sitzung von der Empore aus verfolgen, konnten dies am Donnerstag und schon während der März-Sitzung des Kreistages nur vom Hof des Landratsamtes aus. Zwei Einwohner hatten Fragen, sie konnten diese mit Blick in den Saal von der Tür aus stellen.

Ein Zustand, der Nico Schulz gar nicht gefällt. „Wir sollten als Kreistag in einem größeren Saal tagen, damit die Öffentlichkeit teilnehmen kann“, schlug der Vorsitzende der Fraktion „Pro Altmark“ vor. Ob diese Frage akut wird, dürfte sich nach der Neubewertung der Corona-Lage in einigen Tagen und Wochen – Stichworte Kontakteinschränkungen und Veranstaltungen – vielleicht wirklich stellen.

Der nächste reguläre Kreistag findet allerdings erst im Juni statt. Für Sitzungen in größerem Rahmen würden sich zum Beispiel die Bürgerparkhalle in Stendal oder größere Sporthallen anbieten, die auch Tribünen haben, auf denen interessierte Bürger mit entsprechendem Abstand sitzen könnten.

Damit die kommunalpolitische Arbeit auch in Corona-Zeiten weiterlaufen kann und dringende Angelegenheiten und Beschlüsse, die keinen Aufschub dulden, nicht liegenbleiben müssen, hat der Kreistag am Donnerstag beschlossen, zur Vermeidung von Sitzungen die Möglichkeit sogenannter Umlauf-Beschlüsse zu nutzen. Das Innenministerium hat diese Ausnahmeregelung zunächst bis zum 30. April gewährt. Ansonsten gibt es dies nicht, das Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass Beschlüsse ausschließlich in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der politischen Gremien gefasst werden müssen.

Das Umlauf-Verfahren – auch vereinfachtes schriftliches Verfahren genannt – würde so laufen, dass die anstehenden Beschlüsse den gewählten Vertretern zugeschickt werden und diese dann ihr Votum mitteilen. Sollten die Themen noch nicht im Ausschuss vorberaten worden sein, wird dies empfohlen – als Telefon- oder Videokonferenz oder Austausch per E-Mail. Wie bei den sonstigen Sitzungen ist beim vereinfachten schriftlichen Verfahren vorgesehen, Tagesordnung und Beschlussvorlagen rechtzeitig im Internet zu veröffentlichen.