1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Freispruch für einen Taschendieb

Diebstahl Freispruch für einen Taschendieb

Gut ging ein Prozess für einen 27-Jährigen vor dem Amtsgericht Stendal aus. Der Verdacht des Diebstahls erhärtete sich nicht.

Von Wolfgang Biermann 10.04.2020, 13:00

Stendal l Mit einem Freispruch endete unlängst vor dem Amtsgericht für einen gebürtigen Osterburger ein Prozess wegen Raubes. Der 27-Jährige war angeklagt, am 2. April 2017 einer Osterburgerin in einer Gartenanlage am Bültgraben mit Gewalt die Handtasche weggenommen zu haben. Darin: Personalausweis, Handy, Krankenkassen- und EC-Karte sowie knapp 50 Euro Bargeld und der Wohnungsschlüssel. Weil der Angeklagte zu einem schon im Vorjahr angesetzten Prozesstermin nicht erschienen war, hatte das Amtsgericht Haftbefehl erlassen. Bei seiner Freundin im Brandenburgischen wurde er geschnappt und kam bis zum Prozess in Haft.

Er habe keinerlei Erinnerung an den Vorfall, gab der Angeklagte vor dem Schöffengericht an. Er bestreite den Vorwurf aber nicht. Er hätte 2017 eine „schwere Zeit gehabt“, sei abhängig von Drogen gewesen und hätte dafür Geld gebraucht.

Das Opfer, eine heute 37-jährige Frau, sagte aus, dass sie am frühen Morgen des Tattages von einer Feier gekommen sei. Wie sich herausstellte, hatte sie Stunden nach dem Raub noch fast zwei Promille intus. Sie trinke gerne, „aber nicht täglich“ und sei zudem an einer Persönlichkeitsstörung erkrankt, erklärte sie auf Nachfrage des Gerichts.

„Ein Typ“ habe sie erst nach einer Zigarette gefragt, gab sie zum Tathergang an. Wenig später hätte er sie mit einem Fahrrad angefahren. Er hätte ihr die Handtasche weggenommen. Gekämpft habe sie darum aber nicht. Einige Zeit später will sie ihn auf dem Fahrrad gesehen und wiedererkannt haben. Er habe bei Facebook eine sogenannte Freundschaftsanfrage gemacht. Davon hatte die Frau bei ihrer Erstvernehmung aber nichts gesagt.

Gut zwei Monate nach der Tat hatte sie den Angeklagten bei der Polizei auf einem Foto angeblich erkannt. Damals hatte er noch Rastalocken, heute trägt er einen Kurzhaarschnitt. Das Handy hat das Opfer wiederbekommen. Ein 35-Jähriger will es in der Gartenanlage gefunden haben. Anstatt es im Fundbüro abzugeben, hat er es angeblich für 50 Euro an einen Kumpel verkauft. Dieser Kumpel (44) geriet dann per Handy-Ortung ins Fadenkreuz der Polizei, womit noch ein Mann in das verwirrende Spiel kam. Ein weiterer kam hinzu. Der 24-Jährige, Polizei und Justiz wohlbekannt, wurde aus der Jugendanstalt Raßnitz vorgeführt. Er konnte zur Tataufklärung aber auch nichts beitragen.

Wegen „begründeter Zweifel“ an der Schuld des 2015 letztmalig wegen Drogenbesitzes verurteilten Angeklagten forderte der Staatsanwalt Freispruch. Das Gericht schloss sich dem an.