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Diebstahl Kassiererin soll eigenen Markt beklaut haben

Eine Falle für Diebe schnappte tatsächlich zu, im anschließenden Verfahren in Stendal konnte die Schuldfrage jedoch nicht endgültig geklärt werden.

Von Wolfgang Biermann 27.08.2019, 03:00

Stendal l Zu viele Wenn und Aber gab es für Staatsanwältin und Richter in einem Prozess um Diebstahl, dessen eine Kassiererin eines Stendaler Discounters vor dem Amtsgericht Stendal angeklagt war. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt.

Die Schuldfrage blieb offen, die bislang nicht vorbestrafte 25-jährige Angeklagte gilt weiterhin als unschuldig und nicht vorbestraft. Die Marktleiterin hatte den Mitarbeitern am 27. Januar vorigen Jahres eine Diebesfalle gestellt, wobei es um knapp 44,95 Euro ging.

Aus dem Tresor der Filiale sollen an einem nicht genannten Tag zuvor 5000 Euro verschwunden sein. Das wurde nie aufgeklärt und war auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die „Diebesfalle“ ging aus juristischer Sicht in die Hose. Im Prozess blieben viele Eventualitäten offen, so dass sich die Beteiligten auf die von Richter Rainer Mählenhoff vorgeschlagene Verfahrenseinstellung verständigten.

Die Marktleiterin hatte als Zeugin ausgesagt, dass sie eine Geldbörse mit 44,95 Euro, bestehend aus vier Scheinen (20 Euro, zehn Euro und zweimal fünf Euro) sowie 4,95 Euro Hartgeld, in den Tresor gelegt und zuvor die Seriennnummern notiert hatte. Nur eine Mitarbeiterin sei eingeweiht gewesen.

Am Abend passte die Marktleiterin nach Ladenschluss die Angeklagte und eine weitere Kollegin ab, wobei die Angeklagte wohl schon zuvor im Verdacht des Diebstahls stand, wie die Verkaufsleiterin als Zeugin weiter aussagte. Die Geldbörse als „Diebesfalle“ war aus dem Tresor verschwunden und blieb es auch.

In der Geldbörse der Angeklagten fand sich einer der beiden präparierten Fünf-Euro-Scheine. Die anderen vier Scheine fanden sich in den Tageseinnahmen. Der Dieb musste also aus eigenem Haus kommen.

Die Angeklagte gab dazu an, dass sie am Tattag wohl dienstlich mehrfach am Tresor gewesen sei, die Geldbörse darin aber nicht gesehen hätte. Den Fünf-Euro-Schein müsse ihr jemand untergeschoben haben, sie hätte zuvor keinen in ihrer Geldbörse gehabt.

Ihr Spind im Belegschaftsraum, in dem sich ihre Geldbörse befand, sei tagsüber unverschlossen und für Dritte zugänglich gewesen. Auf die Frage, wie viele Tresor-Schlüssel es insgesamt gebe und wer am Tattag tatsächlich Zugriff auf den Tresor hatte, vermochte die Marktleiterin keine eindeutige Antwort zu geben.

Ob es so war, wie es das Discounter-Reglement vorschreibt oder es möglicherweise an jenem Tag anders war, vermochte sie nicht zu beantworten. „Die Chancen stehen fifty-fifty, dass Sie es waren, es spricht einiges gegen Sie“, sagte Richter Mählenhoff zur Angeklagten. Dass in einer Prozessfortsetzung mit noch mehr Zeugen herauszufinden, sei aber schwierig. Und es gehe hier ja nur um 50 Euro.