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Inzidenz unter 50 Diese Corona-Lockerungen gelten im Landkreis Stendal ab Mittwoch, 2. Juni

Die Inzidenz im Landkreis Stendal ist konstant unter 50. Weitere Lockerungen treten nun in Kraft.

Von Mike Kahnert Aktualisiert: 31.05.2021, 17:35
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in den meisten Fällen einen negativen Coronatest vorlegen.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in den meisten Fällen einen negativen Coronatest vorlegen. Foto: imago images/Fotostand

Stendal - Der Inzidenzwert im Landkreis Stendal lag am 31. Mai den fünften Werktag in Folge unter der Marke von 50. Damit gelten ab Mittwoch, 2. Juni, weitere Lockerungen:

Einkaufen ist wieder ohne Terminvereinbarung gültig. Die Maskenpflicht gilt weiter und die Kundenzahl ist begrenzt. In vielen Geschäften müssen die Kontaktdaten hinterlassen werden.

Trainingsbetrieb des organisierten Sports ist im Freien in Gruppen mit bis zu 25 Personen möglich. Dies gilt auch für Kontaktsport. Trainer und Verantwortliche benötigen einen Test. Bei Sport im Freien außerhalb des Trainingsbetriebs benötigen alle Personen einen Test.

Im Innenbereich darf der Trainingsbetrieb für kontaktfreie Sportarten aufgenommen werden. Die Personenzahl ist auf eine Person pro 20 Quadratmeter beschränkt (höchstens zehn Personen). Alle benötigen einen Test.

Kurse in Fitnessstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yogakurse sind mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.

Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen von maximal 200 Menschen besucht werden. Ein Test und die Kontaktnachverfolgung sind erforderlich. Im Freien sind maximal 300 Personen erlaubt.

Professionell organisierte Messen, Ausstellungen sowie Spezialmärkte sind mit höchstens 50 Besuchern gestattet. Discos und Tanzveranstaltungen dürfen mit bis zu 50 Besuchern zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden. Ein Test ist Pflicht. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden bei der Anzahl der Besucher nicht berücksichtigt.

Schwimmbäder und Fitnessstudios dürfen öffnen. Die Anzahl an Besuchern ist auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Es besteht Testpflicht und die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden.

Bei Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Piercing- und Tattoostudios entfällt die Pflicht zur Terminvereinbarung.

Restaurants und Kneipen dürfen von Geimpften, Genesenen oder Personen mit einem negativen Corona-Test genutzt werden. Die Anzahl an Gästen ist auf eine Person je 2,5 Quadratmeter beschränkt. Der Innenbereich darf von 6 bis 22 Uhr öffnen.

An Schulen findet der Präsenzunterricht wieder statt. Eine Präsenzpflicht besteht nicht. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände muss eine Mund-Nasen-Bedeckung immer dort getragen werden, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Der Zutritt zum Schulgelände ist nur Personen gestattet, die zweimal pro Woche einen negativen Test vorweisen können.

Kitas kehren in den Regelbetrieb zurück.

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt für Personen ab 16 Jahren bestehen. 6- bis 15-Jährige dürfen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch für die Nutzung des Schülerverkehrs.

Die ausführliche Liste gibt es auf der Webseite des Landkreises Stendal.