Urteil Ehefrau gab Missbrauchs-Täter falsches Alibi
Nach dreieinhalb Jahren ist ein Fall von Kindesmissbrauch endlich rechtskräftig. Sowohl gegen den Täter, als auch seine Frau.
Stendal l Nach dreieinhalb Jahren können die Haupt- und Nebenakten in einem Fall von Kindesmissbrauch endlich geschlossen werden. Nachdem der Bundesgerichtshof eine Revision des Täter gegen sein Urteil schon vor zweieinhalb Jahren verworfen hatte, ist nunmehr auch das Urteil gegen seine Ehefrau rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat die Revision der Stendalerin gegen ein Urteil des Landgerichts, dass sie zur Zahlung einer Geldstrafe von 6480 Euro wegen Falschaussage verurteilt hatte, mit Beschluss vom 15. März 2019 als unbegründet verworfen. Das bestätigte Landgerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage der Volksstimme. Damit erlangt das Urteil des Landgerichts vom 9. November 2018 Rechtskraft.
Mit dem Urteil war die Frau zu ebendieser Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 36 Euro (6480 Euro) verurteilt worden. Die Richter am Landgericht hatten es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte ihrem Ehemann als Zeugin in einem Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts im Mai 2016 ein falsches Alibi für die Tatzeit eines Kindesmissbrauchs gegeben hatte.
Der mehrfach vorbestrafte Ehemann war im Juni 2016 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit elfjährigen Mädchens auf der Behindertentoilette im Stendaler Altmarkforum zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und zudem im Maßregelvollzug untergebracht worden. Im Maßregelvollzug hatte er sich schon von 1994 bis 2014 wegen Sexualstraftaten befunden. Das Urteil gegen ihn ist seit Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof im Dezember 2016 rechtskräftig.
Damit konnte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen seine Ehefrau wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht erheben, weil sie wahrheitswidrig im Prozess angegeben hatte, dass er zur Tatzeit im November 2015 bei ihr gewesen sei. Das Amtsgericht Stendal hatte die Ehefrau daraufhin im Dezember 2017 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro (3600 Euro) ver- urteilt. Dagegen waren sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Berufungskammer hatte in zweiter Instanz das Urteil in einem langwierigen Prozess überprüft.
Am Ende hielt das Landgericht das Urteil nicht nur, sondern erhöhte die Geldstrafe recht deutlich: von 120 auf 180 Tagessätze. Und es ermittelte auch das für die Berechnung der Tagessatzhöhe maßgebliche Monatsnetto neu. Und so wurden aus 3600 Euro 6480 Euro Geldstrafe. Dagegen hatte die Angeklagte Revision eingelegt, die nunmehr von dem im sogenannten kleinen Rechtszug zuständigen OLG Naumburg verworfen wurde, erläuterte der Stendaler Landgerichtssprecher Steenbuck.