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Pandemie Frei-Testen aus der Corona-Quarantäne im Landkreis Stendal nur noch in Ausnahmefällen

Die aktuelle Corona-Welle sorgt auch im Landkreis Stendal für Schwierigkeiten bei der Kontaktnachverfolgung. Deshalb hat das Gesundheitsamt folgende Neuregelungen bekannt gemacht.

11.11.2021, 13:30
Eine Krankenschwester hält ein Röhrchen mit dem Stäbchen für einen PCR-Test. 
Eine Krankenschwester hält ein Röhrchen mit dem Stäbchen für einen PCR-Test.  Symbolfoto: dpa

Stendal (vs) - Die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen stellt das Gesundheitsamt des Landkreises Stendal nach eigenen Angaben vor immer größere Probleme. Wie die Pressestelle des Landkreises am Donnerstag (11. November) mitteilt, stelle die Entwicklung der vergangenen Wochen die Mitarbeiter vor "eine zum Teil nicht mehr zu bewältigende Herausforderung". Deshalb seien einige "unmittelbar umzusetzende Maßnahmen" beschlossen worden.

Mit Stand von Mittwochabend (10. November) verzeichnete das Gesundheitsamt im Landkreis 382 Menschen, die sich aktuell mit dem Coronavirus infiziert haben. Dazu gehören 276 Kontaktpersonen, so dass sich insgesamt 658 Menschen aus der Region in Quarantäne befinden. Die umfassende Ermittlung aller Kontaktpersonen sei "sehr zeit- und ressourcenintensiv", heißt es in der Mitteilung.

Daher gelten ab sofort diese Regelungen im Landkreis Stendal:

  • Für Bürger, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, gilt weiterhin, dass sie sich sofort und umgehend beim Corona-Team des Landkreises (Telefon 03931/3524984) melden sollen, wenn sie während der Quarantänezeit Symptome entwickeln. Das Gesundheitsamt ruft zurück und bespricht die weitere Vorgehensweise. Sollte der Gesundheitszustand eine ärztliche Behandlung erfordern, sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) wenden. Eine Behandlung könne durch das Gesundheitsamt nicht erfolgen.
  • Die Kontaktpersonennachverfolgung erfolgt nach Priorisierung. Vorrang haben Personen in Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung.
  • Allen Personen, die sich in Quarantäne befinden wird versichert, dass sie eine Quarantänebescheinigung erhalten. Bei der Ausstellung von Quarantänebescheinigungen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
  • Die Möglichkeit der Freitestung am 5. Tag der Quarantäne von asymptomatischen Kontaktpersonen wird aufgehoben. In dringenden persönlichen Fällen (z.B. Beerdigung) sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Freitestungen möglich.
  • Wird in der Schule ein positiver Covid-19 Fall bekannt, können die Schüler (auch unmittelbare Sitznachbarn) und Lehrer als Kontaktpersonen weiterhin die Schule besuchen. Voraussetzung: 1. Symptomfreiheit 2. Täglicher Schnelltest 3. Tragen von Masken in der Kohorte.

Das Gesundheitsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für die Maßnahmen.