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Vogelgrippe Geflügelpest: Sperrbezirk in Stendal aufgehoben

Der Landkreis Stendal hat keine weiteren an der Geflügelpest erkrankten Vögel in der Region gefunden.

Von Mike Kahnert 17.05.2021, 16:10
Für Geflügel im Landkreis Stendal besteht ab dem 18. Mai keine Stallpflicht mehr.
Für Geflügel im Landkreis Stendal besteht ab dem 18. Mai keine Stallpflicht mehr. Foto: picture alliance / Felix Kästle

Stendal - Der Landkreis Stendal hebt ab Dienstag, 18. Mai, den wegen der Geflügelpest eingerichteten Sperrbezirk in Stendal auf. „In den vergangenen Tagen und Wochen wurden in Stendal und Umgebung keine weiteren an aviärer Influenza verendeten oder erkrankten Wildvögel aufgefunden und alle durchgeführten Untersuchungen wurden mit negativem Ergebnis abgeschlossen“, teilt der Landkreis auf seiner Webseite mit. Somit wird unter anderem die Stallpflicht für Geflügel in Stendal aufgehoben.

Ursache für den Sperrbezirk war der Fund einer an Geflügelpest verendeten Wildgans am Stadtsee in Stendal Mitte April.