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Gericht 60 Euro Strafe für Drogenbesitz

Für den Besitz von Drogen im niedrigen Gramm-Bereich muss ein Stendaler nun eine Geldstrafe mit dem niedrigsten möglichen Tagessatz zahlen.

Von Wolfgang Biermann 25.09.2019, 03:00

Stendal l Wegen Drogenbesitzes ist ein gerichtsbekannter 24-jähriger gebürtiger Stendaler jüngst vom Amtsgericht in Stendal zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je einem Euro (60 Euro) verurteilt worden. Die Geldstrafe fällt deshalb so gering aus, weil der Angeklagte derzeit in einer Jugendstrafanstalt eine vom Amtsgericht widerrufene Bewährungsstrafe verbüßt.

Dort erhält er monatlich nur 30 Euro Taschengeld. Der Tagessatz liege somit nur bei einem Euro, dem absoluten Mindestsatz, wie Richter Thomas Schulz sagte. Höchstsatz seien 30.000 Euro.

Mit dem Urteil war das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Tangermünde am 2. März dieses Jahres bei dem 24-Jährigen im Kühlschrank Cannabis und Amphetamine im niedrigen Gramm-Bereich entdeckt.

Das sei „Eigenbedarf“. Die Drogen hätte er gekauft, um sie selbst zu konsumieren, räumte der Angeklagte den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht sofort ein.

"Ich bin abhängig", antwortete er auf die diesbezügliche Frage von Richter Schulz. Seit wann? „Seit etwa neun Jahren“, bekam er vom Angeklagten zur Antwort. Er würde keine sogenannten harten Drogen konsumieren, „nur Amphetamine und Cannabis“.

Die Schule hat er mit dem Abgangszeugnis der achten Klasse verlassen und einen Beruf nie erlernt. 2010 bekam der damals 16-Jährige seinen ersten Strafregistereintrag. Es folgten weitere, allein sechs wegen Gewalttaten, mit dem aktuellen Urteil sind es zehn.

Darunter auch eine vom Landgericht ausgesprochene mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht im Dezember 2017 wegen Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Drogenbesitzes zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er im September 2016 zwei Männer attackiert hatte. Der Prozess konnte erst über ein Jahr später stattfinden, weil der Angeklagte abgetaucht und mehrere Monate gesucht worden war.

Von einer positiven Prognose „könne man nicht ausgehen“, hatte Richter Schulz im Dezember 2017 in der Urteilsbegründung gesagt. Er sollte Recht behalten, auch wenn das Landgericht aus der Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Oktober 2018 eine mit machte. Der Widerruf dieser Bewährung erfolgte, nachdem der Angeklagte diesbezügliche Auflagen nicht eingehalten und neue Straftaten begangen hatte.

Das aktuelle Urteil nahm er sofort an, es ist rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichtete. Eine weitere Anklage steht indes schon zur Verhandlung an. Diese kündigte Richter Schulz aber erst für Anfang 2020 an.