1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Alkoholfahrt mit Folgen

Gericht Alkoholfahrt mit Folgen

Ein Stendaler ging vor Gericht ins Risiko. Der Schuss ging nach hinten los.

Von Wolfgang Biermann 30.04.2019, 10:59

Stendal l Ein der Autofahrt unter Alkohol angeklagter Stendaler hat hoch gepokert und verloren. Das von ihm geforderte teure rechtsmedizinisches Gutachten ging für ihn förmlich nach hinten los. Es widerlegte seine Angaben vom sogenannten Nachtrunk nach der Autofahrt – auf dem Parkplatz seiner Arbeitsstelle in Arneburg.
Das Amtsgericht hat den 57-Jährigen kürzlich nach Anhörung des Rechtsmediziners Dr. Norbert Beck zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt. Und – was für den Angeklagten wohl weitaus schmerzlicher ist: Das Gericht entzog ihm die Fahrerlaubnis, „weil er charakterlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen“ ist. Es verhängte zudem eine Sperrfrist von noch sieben Monaten zur möglichen Wiedererlangung.
Worum ging es? Mitarbeitern einer Firma in Arneburg war gegen 10.30 Uhr am 24. Oktober 2018 die „Fahne“ ihres Kollegen aufgefallen, der zuvor mit dem Auto aus Stendal gekommen war. Sie informierten zwei leitende Mitarbeiter. Die sprachen mit dem 57-Jährigen am Arbeitsplatz, wobei sich die Alkoholisierung bestätigte, und riefen dann die Polizei. Die Blutprobe ergab etwa dreieinhalb Stunden später noch 1,0 Promille. Gemäß der Rückrechnung hatte er zur Tatzeit demnach 1,35 Promille Alkohol im Blut.
Die Angaben des Angeklagten zum Alkoholkonsum am Tattag waren widersprüchlich. Vor Ort hatte er gegenüber der Polizei „zwei, drei Bier“ vor Fahrtantritt eingeräumt und von einer Feier am Abend zuvor gesprochen. Von einem möglicherweise strafbefreienden Nachtrunk war nicht die Rede. Im sogenannten Anhörungsbogen bestätigte er später seine Angaben zum Tattag. Am Abend davor hätte er die gleiche Menge konsumiert.
Dazu behauptete er plötzlich, auf dem Parkplatz eine 0,35-Liter-Flasche Schnaps getrunken zu haben. Im Prozess wurde daraus sogar eine 0,5-Liter-Flasche, die er zusammen mit einer Flasche Bier auf dem Parkplatz vor der Arbeit ausgetrunken haben will – in nur drei Minuten. Ein Sturztrunk, wie es im Juristendeutsch heißt.
Dann wären die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen größer gewesen, sagte Rechtsmediziner Beck in Auswertung der von ihm erstellten Begleitstoffanalyse. „Komatösen Schlaf“ nannte er als mögliche Folge eines solchen Sturztrunks. Einen Nachtrunk gestand er ihm wohl zu, „aber nicht in dieser Menge“. Seiner Berechnung nach hatte der Angeklagte zur Tatzeit 0,5 bis 1,1 Promille intus.
Damit sei die Grenze zu absoluter Fahruntüchtigkeit erreicht, hieß es im Urteil. Der Verteidiger sah das anders. Er forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.