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Gericht Mega-Prozess droht erneut Verlängerung

Sachsen-Anhalts längster Prozess um die illegale Müllverkippung in Vehlitz biegt auf die Zielgerade ein.

Von Bernd Kaufholz 07.01.2020, 00:01

Stendal l Was haben der Tongrubenprozess und die Gerichtsverfahren um den Ex-Landrat des Jerichower Landes sowie der sogenannte Dieselprozess gemeinsam? Sie beschäftigen Sachsen-Anhalts Justiz ungewöhnlich lange. Rechnet man die Hauptverfahren Tongruben Vehlitz und Möckern zusammen, bei denen sich jeweils dieselben sechs Angeklagten verantworten müssen, steht der Pegelstand inzwischen bei mehr als 250 Prozesstagen.

Worum geht es? Zwischen 2005 und 2008 sind in der Tongrube Vehlitz rund 900.000 Tonnen Müll illegal entsorgt worden, in Möckern ist von 170.000 Tonnen die Rede. Eigentlich hätten dort nur Abfälle aus überwiegend mineralischen Stoffen eingelagert werden dürfen, wie Bauschutt, Erde und Sand. Allerdings wurde dort ein hoher Anteil anderer Stoffe, zum Beispiel Hauhaltsmüll, mit verbuddelt.

Die vorgeschriebene Verbrennung in Müllöfen kostet die Entsorger rund 170 Euro pro Tonne. Die Tongrubenfirma, Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern, nahm den Müll für gerade mal 20 Euro pro Tonne ab und kippte ihn ab.

Die Staatsanwaltschaft wirft den angeklagten Mitarbeitern der GmbH vor, aus Gewinnsucht gehandelt und dadurch ein Plus von mindestens 18 Millionen Euro ergaunert zu haben.

Die Beweisaufnahme im Möckern-Prozess vor der 1. Strafkammer in Stendal, der Mitte Mai 2015 begann, schien vor einiger Zeit abgeschlossen zu sein. Allerdings hatten damals die Strafverteidiger 90 Beweisanträge gestellt, so dass ein Ende der Hauptverhandlung erneut in die Ferne rückte.

Dasselbe erwarten Prozessbeobachter auch im Falle des Vehlitz-Prozesses, der am 14. Februar 2017 startete und am 7. Januar 2020 fortgesetzt wird.

Gegen einen der einst sieben Angeklagten im Falle Möckern wurde das Verfahren Anfang im September 2018 eingestellt. Ihm war Beihilfe zur illegalen Müllentsorgung vorgeworfen worden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Mai 2019 auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Stendaler Urteil aufgehoben und an eine andere Kammer des Gerichts zurückverwiesen. Der Vorarbeiter kannte zwar alle Vorgänge und soll auch Abfall falsch deklariert haben. Aber das Landgericht war davon ausgegangen, dass die angeklagten Taten insgesamt zu werten seien und nicht als je ein Fall (Vehlitz und Möckern). Der BGH hatte der Staatsanwaltschaft Recht gegeben.

Durch die illegale Müllentsorgung kam es zu einer starken Verunreinigung des Bodens und zur Bildung giftiger Gase. Die Sanierungkosten werden auf 19 Millionen Euro geschätzt.