Gericht Patientin in Psychiatrie verprügelt
Eine psychisch kranke Frau hat in der geschlossenen Psychiatrie in Uchtspringe eine Mitpatientin verprügelt und muss nun ins Gefängnis.
Stendal l Haare büschelweise ausgerissen und auf ein schon am Boden liegendes Opfer weiter eingeschlagen zu haben, warf die Anklage einer 30-Jährigen vor. Eine brutale Attacke. Und das nur, weil die Frau Selbstgespräche führte, von der sich die Aggressorin offenbar genervt fühlte. Das Amtsgericht Stendal hatte eine Körperverletzung zwischen zwei Patientinnen in einer geschlossenen Abteilung des Salus-Heimverbundes Uchtspringe aufzuklären.
Am Ende der schwierigen Verhandlung ist die vom Richter als eine Art „Dauerkundin“ bezeichnete Patientin, die zur Tatzeit wegen einer ähnlich gelagerten Tat seit 2018 unter Bewährung stand, wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Schwierige in dem Fall: Bei der Angeklagten handelt es sich laut psychiatrischem Gutachten um eine zivilrechtlich untergebrachte Patientin mit Borderline-Persönlichkeitsstörung. Laut Gutachter Dr. Egbert Held leidet sie an einer „Impulskontrollstörung“.
Seit 2009 war sie in verschiedenen Einrichtungen untergebracht und neigt immer wieder zu gewalttätigen Ausbrüchen gegen Mitpatienten und Mitarbeiter der Einrichtungen. Gutachter Held hielt die Angeklagte wohl für vermindert steuerungsfähig, aber nicht für steuerungsunfähig. Aus dem Juristendeutsch übersetzt: die gebürtige Niedersächsin ist zumindest teilweise für ihre Taten verantwortlich, wobei die Erkrankung eine Strafmilderung zur Folge hat.
2017 ist die 30-Jährige erstmals wegen Körperverletzung auf der Station 26 in Uchtspringe zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 2018 folgte die schon erwähnte Verurteilung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen zwei Körperverletzungen, davon eine gefährlich. Im Januar dieses Jahres gab es eine weitere Verurteilung zu einer Geldstrafe. Dieses Urteil floss in die aktuelle Haftstrafe ein.
Von einer positiven Sozialprognose könne keine Rede sein, begründete das Amtsgericht das Versagen der nochmaligen Strafaussetzung zur Bewährung. Möglicherweise wird, wenn das aktuelle Urteil rechtskräftig werden sollte, auch die Bewährung aus dem Jahr 2018 widerrufen, deutete das Gericht ausstehende Sanktionen an.
Das Opfer, eine 57-jährige Patientin, hatte ausgesagt, dass die Angeklagte sie unvermittelt angriffen habe. Sie habe sich nicht gewehrt. „Ich hab‘s über mich ergehen lassen“, so die 57-Jährige. Eine Pflegerin fand sie auf dem Rücken liegend und blutend auf der Terrasse vor. Das Krankenhaus Gardelegen attestierte dem Opfer einen Nasenbeinbruch sowie Verletzungen am Hinterkopf und im Brustbereich.