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Gericht Prozess um Gefängnisstrafe verschoben

Wegen Diebstahls und Betrugs soll ein 26-Jähriger seine Haftstrafe absitzen. Die Verhandlungen um das angefochtene Urteil müssen warten.

Von Wolfgang Biermann 16.08.2020, 01:00

Stendal l 14 Monate Gefängnis ohne Bewährung soll ein gebürtiger Stendaler wegen Computerbetrugs und Diebstahls beziehungsweise Fundsachenunterschlagung absitzen. Weil der 26-Jährige das offensichtlich nicht will, hatte er ein Urteil des Stendaler Amtsgerichts vom September vorigen Jahres per Berufung angefochten. Doch die vom Landgericht als zweite Instanz angesetzte Verhandlung ist „aus dienstlichen Gründen“ auf Ende November verschoben worden. Welche dienstlichen Gründe die Verschiebung notwendig machen, vermochte Gerichtssprecher Michael Steenbuck nicht zu sagen.

Derzeit verbüßt der Angeklagte in seiner Wahlheimat Niedersachsen bereits eine längere Haftstrafe. Daraus war er schon im September zum Prozess vor dem hiesigen Amtsgericht vorgeführt worden. Wie seinerzeit bekannt wurde, lagen noch weitere Suchvermerke von Staatsanwaltschaften gegen ihn vor. Außerdem warteten nach Auskunft des Gerichts im Prozess rund 30 Straftaten darauf, sanktioniert zu werden. Zumeist sei es dabei um Beschaffungskriminalität gegangen.

Ihr Mandant habe ein Drogenproblem und benötige daher immer wieder Geld, um an Betäubungsmittel zu gelangen, hatte seine Verteidigerin gesagt. Darum ging es wohl auch bei den ihm vom Amtsgericht zugeschriebenen Straftaten in Stendal, die schon im Jahr 2018 geschahen.

So soll er aus einem Haus in der Michaelstraße in Stendal eine Geldbörse mit Papieren und 150 Euro Bargeld gestohlen haben. Indiz für die Täterschaft: Die Polizei konnte einen Fingerabdruck sichern und nach Abgleich dem 26-Jährigen zuordnen. Der Nachweis eines Fahrraddiebstahls aus einem Haus in der Fichtestraße gelang indes nicht. Er bestritt den Diebstahl des bei ihm festgestellten Zweirades. Hier blieb dem Gericht nur die sogenannte Wahlfeststellung der Hehlerei, die mit dem gleichen Strafmaß wie Diebstahl bedroht ist.

Nicht nachgewiesen werden konnte ihm auch der Diebstahl einer weiteren Geldbörse aus einem Wohnhaus in Stendal. Die Geldbörse wollte der Angeklagte in der Nähe des Tangermünder Tores gefunden haben. Er hätte „nur“ die darin enthaltene EC-Karte genommen und in zwei Banken der Rolandstadt insgesamt 780 Euro Bargeld vom Konto der Inhaberin abgehoben, gab er an.

Leugnen hätte nichts genutzt. Denn nach Angaben des Gerichts hatten die Überwachungskameras sehr gute Bilder vom Angeklagten geliefert. Die für die Bargelderlangung nötige PIN befand sich bei der EC-Karte. Computerbetrug nennt der Gesetzgeber diesen Straftatbestand und stellt ihn im Regelfall mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe unter Strafe.