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Gericht Stendal 32. Strafregister-Eintrag für Stendaler

Seinen 32. Eintrag im Strafregister hat ein Mann vom Amtsgericht Stendal kassiert. Er hatte einen Wachmann im Jobcenter verletzt.

Von Wolfgang Biermann 21.12.2018, 12:48

Stendal l Als „rekordverdächtig“ stufte Richter Thomas Schulz jüngst bei einer Verhandlung am Amtsgericht Stendal gleich zwei Umstände ein. Zum einen, dass ein Tangermünder nur acht Tage nach seiner letzten Haftentlassung wieder Straftaten beging. Und zum anderen, dass der Angeklagte 31 Einträge im Strafregister allein für sich verbuchen kann.

In 44 Lebensjahren hat er von den letzten zehn Jahren überwiegend die Hälfte in Haft verbracht. Derzeit sitzt er in der JVA Burg eine Strafe aus dem Januar 2018 ab.

Am Ende des aktuellen Prozesses wurde er wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung – er hatte im Stendaler Jobcenter einen Wachmann bespuckt und tätlich angegriffen – zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Sein 32. Strafregistereintrag. „Für Geldstrafe oder Bewährung ist der Zug längst abgefahren“, so Richter Schulz. „Eine größere Rückfallgeschwindigkeit kann man sich wohl kaum vorstellen“, attestierte er dem Angeklagten.

Der war am 3. Mai aus der Haft entlassen worden. Am 11. Mai suchte er das Jobcenter auf, um sich arbeitslos zu melden. Doch das funktionierte nicht, weil als bürokratische Hürde die Vorlage eines Entlassungsscheines der JVA als Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld notwendig ist. Doch den hatte der 44-Jährige, der nach eigenen Angaben alkoholabhängig ist und sich wegen Heroinsucht in einem Drogenersatzprogramm befindet, verbasselt.

Er wollte, dass sich das Jobcenter um Ersatz bei der JVA bemüht. Mehrere Mitarbeiterinnen versuchten ihm klarzumachen, dass das seine und nicht ihre Aufgabe sei. Das wollte der nach Angaben der Frauen vor Gericht stark angetrunken wirkende Angeklagte aber nicht hinnehmen. Er wurde laut. Er hätte kein Geld zum Leben und forderte es ein.

Daraufhin rief eine der Frauen einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zu Hilfe. Als der 43-Jährige den Angeklagten des Jobcenters verwies und ihn hinausbegleiten wollte, wurde dieser aggressiv und beschimpfte ihn. Er betitelte den Wachmann mit „Nazi“ und bespuckte ihn. Das sei „sehr eklig gewesen“, sagte der Wachmann als Zeuge.

Das Spucken bezeichnete Richter Schulz im Urteil als „im Höchstmaß ehrverletzend“. Schließlich bekam der Wachmann einen Faustschlag ins Gesicht, wobei ihm eine Zahnecke abbrach. Er sei zu Boden gegangen. Ein Besucher des Jobcenter verhinderte Schlimmeres. Als die Polizei eintraf, war der Angeklagte wohl weg, konnte aber aufgegriffen werden.

Vor Gericht räumte er Beleidigung und Spucken ein. An einen Faustschlag könne er sich nicht erinnern, behauptete er. Immerhin raffte er sich in seinem letzten Wort vor der Urteilsfindung zu einem „tut mir leid“ auf.