1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Stendaler erhält Bewährung für Kopfnuss

Gericht Stendaler erhält Bewährung für Kopfnuss

Ein Stendaler ist wegen einer Kopfnuss zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht entschied anders als das Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 30.10.2018, 23:01

Stendal l Eine vom Angeklagten auf das Strafmaß beschränkte Berufung hatte am Landgericht Stendal jetzt den von ihm gewünschten Erfolg. So bleibt es wohl bei zehn Monaten Gefängnis, allerdings bekam der 23-jährige Stendaler in zweiter Instanz Bewährung für eine „Kopfnuss“, die er einem Bekannten im September 2016 aus nichtigem Anlass verpasst hatte. Der 28-Jährige erlitt dadurch einen Nasenbeinbruch.

Das Stendaler Amtsgericht hatte den vielfach, teils wegen schwerer Straftaten vorbestraften 23-Jährigen wegen zweifacher Körperverletzung und Besitz einer geringen Menge Rauschgift kurz vor Weihnachten vorigen Jahres zu besagter Freiheitsstrafe und zur Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Bei der Schmerzensgeldzahlung bleibt es auch, sie ist eine der Bewährungsauflagen. Monatlich muss der Angeklagte demnach 25 Euro an den „Kopfnuss“-Geschädigten zahlen. Bei diesem und seinem zweiten Opfer hatte sich der Angeklagte im Landgericht entschuldigt. Beide nahmen die Entschuldigung an.

Der 28-Jährige hatte als Zeuge ausdrücklich gesagt, dass er nicht möchte, dass der Angeklagte ins Gefängnis muss. Die Entschuldigung, seine gezeigte Reue und das Nachtatverhalten sprachen eindeutig zugunsten des Angeklagten. So hat er nach dem Amtsgerichtsprozess eine Drogenentgiftung hinter sich gebracht. Und er will auch ein ihm schon 2016 in einem anderen Verfahren auferlegtes, aber abgebrochenes Antiaggressionstraining absolvieren.

Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte die Körperverletzungen wohl zugegeben, sich aber auf Notwehr berufen. Das Amtsgericht hatte eine Notwehrlage als „konstruiert“ angesehen und auch keinen Anhalt für eine Minderung der Strafe infolge seines Drogenkonsums gefunden.

Der 23-Jährige hat trotz seines jungen Alters, das ihm das Amtsgericht zugute hielt, bereits acht Vorstrafen, sechs davon wegen Gewalttaten. Erstmals kam er 2010 mit dem Gesetz in Konflikt, da war er erst 15 Jahre alt. Weitere Verurteilungen folgten, unter anderem musste er wegen Raubes und räuberischer Erpressung dreieinhalb Jahre eine Jugendstrafe absitzen.

Im April 2015 aus der Haft entlassen, wurde er 2016 erneut straffällig und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vor dem Amtsgerichtsprozess war er abgetaucht. Erst nach Erlass eines Haftbefehls wurde er nach monatelanger Suche gefunden und kam bis zur Verhandlung in Haft. Bewährung komme „nicht mehr in Betracht“, hieß es seinerzeit vom Amtsrichter. Das war vor dem Landgericht nunmehr anders. Die Pluspunkte ließen das Pendel zu Gunsten des Angeklagten ausschlagen. Er nahm die Bewährungsstrafe sofort an, das Urteil ist rechtskräftig.