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Gericht Stendaler nutzt Corona als Alibi

Ein Betrüger strapaziert mit Ausflüchten die Geduld des Gerichts und muss am Ende doch zahlen.

Von Wolfgang Biermann 05.10.2020, 05:00

Stendal l Bis bei Strafrichter Rainer Mählenhoff am Amtsgericht Stendal der sprichwörtliche Geduldsfaden reißt, bedarf es schon einiger „Bemühungen“ seitens der Angeklagten oder aussageunwilliger beziehungsweise offensichtlich zur Unwahrheit neigender Zeugen. Und so bekommen die Angeklagten schon zu Beginn ihres Prozesses zu hören: „Sie können, müssen sich hier aber nicht äußern. Wenn Sie es tun, sollte es wahrheitsgemäß sein.“ Zumeist trifft diese Belehrung auf offene Ohren.

Die Geduld arg strapaziert, hat ein des Betruges angeklagter Stendaler. Letztlich riss der Geduldsfaden dann doch. Per Strafbefehl wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt: 20 Tagessätze zu je 13 Euro. Macht 260 Euro. Die Summe, um die es schon am 23. Juli vorigen Jahres vor Gericht ging. Das Arbeitsamt hatte dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten jene 260 Euro zuviel überwiesen. Und der hatte sie behalten. Leistungsbetrug nennt der Gesetzgeber dieses Delikt und bedroht es mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Richter Mählenhoff und die Staatsanwaltschaft ließen aufgrund der geringen Summe und des bis dato leeren Strafregisters Milde walten; das Verfahren wurde allein unter der Maßgabe vorläufig eingestellt, dass der Angeklagte die 260 Euro ans Arbeitsamt zurückzahlt. Dann wäre auch seine Weste blütenweiß geblieben. Doch trotz großspuriger Versprechen zahlte der Angeklagte nicht.

Der Prozess für den säumigen Zahler sollte am 27. April neu aufgerollt werden. Doch er kam nicht, schickte stattdessen eine Entschuldigung. Sein Arbeitgeber sei auf Corona getestet worden, und das Ergebnis stünde noch aus. Deshalb könne er nicht kommen. Im selben Schreiben bat er um nochmalige Übermittlung der Überweisungsdaten und versprach Ratenzahlung. Es passierte, wen wundert‘s, wiederum nichts.

Richter Mählenhoff beraumte daher für den 23. Juli erneut den Prozess an. Der Angeklagte entschuldigte mit blumigen Worten Anfang Juni per Brief das Ausbleiben der angekündigten Zahlung und gelobte die Zahlung erneut. Das Gericht sollte ihm nur noch einmal die Daten übermitteln, des Prozesstermins am 23. Juli bedürfe es dann nicht. Das Gericht tat wie erbeten und wartete wiederum vergeblich auf die angekündigten Zahlungen. Und es wartete am 23. Juli auch vergeblich auf den Angeklagten, eine Entschuldigung gab‘s diesmal nicht.

„Wegen 260 Euro lassen wir ihn nicht vorführen“, waren sich Staatsanwältin und Richter einig. So kam es zum Strafbefehl. Die darin ausgeurteilte Geldstrafe von 260 Euro muss der Delinquent an die Staatskasse zahlen, zusätzlich zu den ausstehenden 260 Euro ans Arbeitsamt. Und vorbestraft ist er nun auch noch.