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Gericht Vater nimmt Kind mit auf Diebestour

Ein mehrfach vorbestrafter Stendaler hat vor den Augen seiner Tochter Diebstahl begangen und wollte ihr zuerst die Schuld geben.

Von Wolfgang Biermann 29.06.2020, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht hat unlängst einen 35-jährigen Stendaler mit 15 Strafregistereintragungen wegen zweifachen Diebstahls im Beisein seiner minderjährigen Tochter zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte als sogenannten Wertersatz für seine Beute fast 100 Euro an die Staatskasse zahlen.

Das Diebesgut hatte er behalten, auch den Sattel, gab er zu. Das Rad, an dem er diesen befestigt habe, hätte er allerdings nicht mehr. Als Bewährungsauflage gab das Gericht dem Arbeitslosen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auf, abzuleisten in drei Monaten.

Nach einem Besuch beim Kinderarzt begab er sich am 9. Dezember mit seiner Tochter in einen Einkaufsmarkt am Nordwall. Dort steckte er Waren im Wert von 40,40 Euro in den Rucksack, unter anderem vier Flaschen Weichspüler, und verließ das Geschäft – ohne zu bezahlen. Vor dem Markt montierte er bei einem im Fahrradständer befindlichen Zweirad einen Sattel mitsamt Stütze ab. Wert mit Montage: 58,94 Euro.

Pech für ihn: Er wurde bei beiden Diebstählen gefilmt, die Polizei kam ihm auf die Spur. Im Ermittlungsverfahren leugnete er trotzdem die Taten, belastete gar seine Tochter.

Er besann sich dann offensichtlich aber eines Besseren. Wie der Vorsitzende Richter sagte, habe der Angeklagte bereits im Mai gegenüber dem Gericht ein Geständnis in Schriftform abgegeben. Damit habe der trotz zweier Facharbeiterausbildungen derzeit arbeitslose 35-Jährige seiner Tochter strafmildernd eine Aussage vor Gericht erspart, lobte der Richter. Bei seinem Geständnis blieb der Angeklagte dann auch im Prozess, so dass auf weitere Beweiserhebungen wie Zeugenaussagen und Auswertung der Bilder der Überwachungskamera verzichtet werden konnte.

„Es tut mir leid, das war blöd von mir“, gab sich der überwiegend wegen kleinkrimineller Taten, aber auch wegen räuberischer Erpressung vorbestrafte Angeklagte reumütig. Auf der Minusseite ganz oben stehe, dass er erst im August vorigen Jahres, also nur vier Monate vor den jetzt angeklagten Taten, wegen Diebstahls zu einer 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Er habe wohl seiner Tochter die Aussage erspart, gleichwohl habe sie seine Diebstähle mit ansehen müssen, notierte das Gericht weiter auf der Negativliste. Daher sei auch „irgendwann Schluss mit Geldstrafen“. Diebstahl ziehe sich „wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten“.

Als Höchststrafe sehe das Gesetz im Regelfall bis zu fünf Jahre Gefängnis vor, so der Richter. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, ist es rechtskräftig.