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Gerichtsurteil  Geldstrafe für Bankrott einer Firma

Mittfünfziger aus dem Elb-Havel-Winkel wegen Bankrotts verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 09.04.2019, 13:30

Stendal l Das Amtsgericht hat in der vergangenen Woche einen Mittfünfziger aus dem Elb-Havel-Winkel wegen Bankrotts zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 25 Euro (2500 Euro) verurteilt. Der Tatzeitraum liegt reicht weit zurück: August 2014 bis Mai 2016. Im Prozess taten sich teils nebulöse Firmengeflechte auf. So war der Angeklagte wohl Geschäftsführer einer Stendaler Baufirma. Gleichwohl ließ seine Verteidigerin durchblicken, dass ein anderer „hinter den Kulissen“ agierte.

„Waren Sie Strohmann?“, fragte Richter Thomas Schulz konkret. „Nicht direkt“, wich der Angeklagte aus. Als Erwerbsunfähigkeitsrentner sei er auf 450 Euro-Basis als Geschäftsführer bestellt worden, nachdem er zuvor in der Baufirma verschiedene Positionen inne hatte. Sein früherer Chef hätte ihm „ohne Lohn“ zur Seite gestanden und Verträge mit Auftraggebern ausgehandelt.

Er selbst hätte lediglich Rechnungen unter 10 000 Euro erstellt. Die Firma geriet demnach 2014 in finanzielle Schieflage. Weil Abgaben nicht gezahlt wurden, erwirkte das Finanzamt eine Pfändung von 92 000 Euro. Er sei im Finanzamt vorstellig geworden und hätte noch vorhandene 55 000 Euro als Abschlag angeboten.

Weil die Auftragslage gut gewesen und Zahlungseingänge erwartet worden seien, hätte er für Dezember die zweite Rate in Aussicht gestellt. Doch das Finanzamt hätte sich nicht darauf eingelassen, so der Angeklagt. Deshalb hätte er Ende August 2014 Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht setzte einen Hamburger Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ein.

Dieser trug dem Angeklagten auf, umfassende Auskünfte zur Firma zu erteilen und Kassenbücher sowie andere Unterlagen vorzulegen. Dem sei er nicht nachgekommen, hieß es in der Anklage. Dem Insolvenz­verwalter sei es infolgedessen nicht möglich gewesen, einen Liquiditätsplan zu erstellen. Den Mitarbeitern hätten keine Löhne mehr gezahlt werden können, sagte der Hamburger Anwalt als Zeuge aus.

Eine mit dem Ex-Chef des Angeklagten verbandelte Firma übernahm etliche Aufträge, unter anderem in Merseburg und Stendal. Für die Fertigstellung einer Schule in Merseburg wurde eine Rechnung erstellt, von wem, konnte nicht vollends geklärt werden. Rund 40 000 Euro sollten auf ein Konto in Stendal fließen, das aber nicht der Firma gehörte, dessen Geschäftsführer der Angeklagte war. „Ein Versehen“, erklärte er.

Zivilrechtlich wurde der Angeklagte vom Landgericht zwischenzeitlich zur Zahlung von 60 000 Euro verurteilt, gab Richter Schulz bekannt. Nach einem sogenannten Rechtsgespräch beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend Geldstrafen. Das Gericht entsprach den Forderungen. Das Urteil ist rechtskräftig.