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Grünanlagen-Satzung Demo-Verbot löst "das Problem nicht"

Wahrburger kritisiert eine Sondernutzungserlaubnis für eine Rechten-Demo am Rande eines Kinderspielplatzes im Stendaler Ortsteil.

Von Regina Urbat 29.11.2019, 12:00

Stendal l Anlass für eine anstehende rigorose Änderung der Nutzungssatzung für öffentliche Grünanlagen der Hansestadt Stendal ist ein Vorfall im Ortsteil Wahrburg. Demzufolge sollten politische Veranstaltungen nun generell auf Grünanlagen der Stadt samt den Ortsteilen verboten werden, bis auf den Bebelpark in Stendal. Der Stadtrat soll darüber in seiner nächsten Sitzung am 2. Dezember entscheiden.

Für den Wahbruger Familienvater Markus Mösenthin löse der Beschlussantrag der Verwaltung zur Satzungsänderung für Grünanlagennutzung, die am 2. Dezember zur Entscheidung im Stadtrat ansteht, „das aufgetretene Problem jedoch nicht“. Der Wahrburger sei der Überzeugung: Die Stadtverwaltung Stendal hätte die Veranstaltung der Bürgerbewegung Altmark am 13. April dieses Jahres „an einen anderen Ort außerhalb des Dorfes verweisen müssen“.

Rückblick: Durch das Amt für Technische Dienste der Hansestadt Stendal sei am 11. April der Bürgerbewegung Altmark eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, zwei Tage später direkt neben dem Kinderspielplatz in Wahrburg einen Teil der öffentlichen Grünfläche für eine Veranstaltung mit Pavillons, Grill, mobiler Toilette und Feuerschale zu nutzen. Dem vorausgegangen sei laut Mösenthin ein Antrag vom 8. April an die Stadt. Die Grünanlagensatzung verlange seines Erachtens, dass solche Anträge mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung zu stellen seien.

Entgegen dieser Regelung sei „innerhalb von nur drei Tagen der Antrag der Bürgerbewegung positiv beschieden“ worden. Für Mösenthin deshalb mehr als bedenklich, weil die Bürgerbewegung Altmark als eine Organisation von extrem rechts orientierten Personen bekannt sei, „die bereits auf anderen Veranstaltungen in Stendal ihre deutsch-nationalen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnungen zum Ausdruck gebracht hat“.Dem widerspricht die Stadtverwaltung auf Volksstimme-Nachfrage. Die Anmeldung der Versammlung sei laut Ordnungsverfügung des Landkreises bereits am 17. März erfolgt. Und eine Zwei-Wochen-Frist bestehe nicht. Laut Versammlungsgesetz des Landes müsse eine öffentliche Versammlung spätestens 48 Stunden vor der ersten Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde – in diesem Fall der Landkreis – angemeldet werden.

Ungeachtet dessen hätten Einwohner von Wahrburg gegen die von der Hansestadt Stendal erteilte Sondernutzungserlaubnis am 11. und 12. April Widerspruch unter Verweis auf die Einschränkung ihrer in der Grünanlagensatzung verankerten Rechte am Gemeingebrauch der städtischen öffentlichen Anlage eingelegt. Besonders sei eine Gefährdung „unserer eigenen Kinder bei der Nutzung des Spielplatzes angeführt worden“, so Mösenthin. Aus seiner Sicht hätte ein Widerspruch aufschiebende Wirkung gehabt. Deshalb sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum das Rathaus Stendal die Sondernutzungserlaubnis erteilt hat.

Die Veranstaltung am 13. April am Spielplatz in Wahrburg habe dann unter den Augen der Versammlungsbehörde des Landkreises Stendal und der Polizei ohne jegliche Einschränkungen stattgefunden. „Der von mir vor Ort gegenüber dem Landkreis vorgetragene Einwand nebst der vorliegenden Widersprüche gegen die Nutzung der Grünfläche ist dem Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung mitgeteilt worden“, sagt Mösenthin

Daraufhin sei eine Mitarbeiterin vor Ort erschienen. Es sei jedoch keine Maßnahmen ergriffen worden, um die Nutzung der Grünanlage am Wahrburger Spielplatz durch die Bürgerbewegung Altmark zu unterbinden, hadert Mösenthin. Im Nachhinein habe die Stadtverwaltung ihm gegenüber die Auffassung vertreten, „dass der Widerspruch gegen die erteilte Sondernutzungserlaubnis unzulässig gewesen sei.

Der Wahrburger zitiert aus dem Antwortschreiben der Stadt: „Eine Betroffenheit in Ihren Rechten ist weder hinsichtlich Freiheit, Eigentum oder körperlicher Unversehrtheit erkennbar. ... Der Spielplatz, …, konnte jederzeit benutzt werden. ... Eine Gefährdungslage hat insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Polizeipräsenz während der Veranstaltung zu keinem Zeitpunkt bestanden.“

Das haben Augenzeugen anders gesehen. Laut Volksstimme-Information verlief die Demo zwar ohne nennenswerte Vorkommnisse, doch habe lautes, fremdenfeindliches Gegröle eine sehr abschreckende Wirkung gehabt. Marcus Mösenthin schließt aus dem Antwortschreiben: „Die Stadt Stendal hält die Sorge ihrer Einwohner um ihre Kinder angesichts einer von Vorurteilen und Hetze geprägten Veranstaltung extrem rechter Aktivisten unmittelbar neben einem Spielplatz für unbeachtlich.“

Die Stadtverwaltung erklärt, dass sie bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Pavillons, Grill, mobiler Toilette und einer Feuerschale auf der Grünanlage laut ihrer Satzung eben keine Möglichkeit gehabt habe, sie nicht erteilen zu können. Sie wies darauf hin, dass die beantragte Nutzung der Grünfläche in Wahrburg vom Landkreis keineswegs ausgeschlossen, sondern vielmehr ausdrücklich gebilligt war. Was den Spielplatz betrifft, sei eine Nutzung im Rahmen der Demo „weder vorgesehen noch gestattet gewesen.“