Haftbefehl Bis zur Verhandlung in Haft
Ein 22-jähriger Stendaler erschien zweimal nicht vor Gericht, nun wird er per Haftbefehl gesucht.
Stendal l Die Chance auf ein schnelles und möglicherweise auch milderes Urteil hat ein Angeklagter in der Vorwoche vertan. Er erschien nicht zu seinem Prozess im Amtsgericht. Schon zum zweiten Mal. Er wird jetzt mit Haftbefehl gesucht.
Dem 22-Jährigen aus der Einheitsgemeinde Bismark wird Betrug zur Last gelegt. Er soll kurz vor Weihnachten vorigen Jahres in der Magdeburger Filiale einer nordländischen Modekette ein nicht näher bezeichnetes Bekleidungsstück erworben haben.
Der dafür fällige Betrag von 90,11 Euro sollte per Lastschrifteinzug gezahlt werden. Den Beleg dafür unterschrieb der Angeklagte wohl auch vor Ort. Doch als die fällige Lastschrift vom Konto eingelöst werden sollte, sperrte sich die Kreissparkasse mangels Deckung, den Betrag freizugeben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin per Strafbefehl eine Geldstrafe in nicht genannter Höhe beim Amtsgericht für den bislang einmal wegen einer fahrlässigen Körperverletzung vorbestraften Bismarker. Doch Amtsrichter Rainer Mählenhoff erließ den Strafbefehl nicht und beraumte stattdessen einen Prozess an, um die genauen Umstände der angeklagten Tat aufzuklären.
Doch schon der ersten Ladung folgte der 22-Jährige nicht. Daraufhin setzte sich das Gericht mit dem Delinquenten in Verbindung. Der sagte dem Richter telefonisch zu, einer Ladung im zweiten Versuch Folge zu leisten. So geschah es denn auch.
Doch wer wieder nicht kam und damit die Geduld von Staatsanwaltschaft und Gericht arg strapazierte, war der Angeklagte. Ein Anruf bei der Stendaler Polizeiinspektion ergab, dass auf die Schnelle kein Streifenwagen für die Vorführung des Angeklagten zur Verfügung stand.
Richter Mählenhoff setzte sich mit den zuständigen Regionalbereichsbeamten in Bismark in Verbindung. Und die sagten die Vorführung zu, sofern der Angeklagte in seiner Wohnung anzutreffen sei. Doch dort war er aber nicht.
Die Vorführung schlug fehl, wie das Gericht nach gut einer Stunde verkündete. Nachbarn hätten mitgeteilt, den 22-Jährigen seit zwei Wochen nicht mehr gesehen zu haben, informierten die Beamten das Gericht. Der säumige Angeklagte hat sich also offenbar abgesetzt.
Der Erlass eines Strafbefehls verbiete sich in diesem Fall aus prozessualen Gründen, hieß es vonseiten des Gerichts. Blieb dem Staatsanwalt also nur, gemäß Strafprozessordnung den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen, um die Teilnahme des Angeklagten am Prozess zu sichern.
Wird die Polizei seiner habhaft, kommt er nun erst einmal ins Gefängnis. Bis ein neuer Termin anberaumt ist, müsse er in jedem Fall in der JVA bleiben. Das könnten schon ein paar Wochen sein.