1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Zwei Prozesse vorerst geplatzt

Haftbefehle Zwei Prozesse vorerst geplatzt

Zwei Stendaler sollten sich vorm Stendaler Amtsgericht verantworten, waren aber nicht auffindbar. Jetzt werden sie per Haftbefehl gesucht.

Von Wolfgang Biermann 13.03.2019, 23:01

Stendal l Wie schon mehrfach an dieser Stelle beschrieben, kommt es immer wieder vor, dass Angeklagte es vorziehen nicht zu ihrem Prozess zu erscheinen, weil sie offenbar der Ansicht sind, sich damit einer möglichen Strafe entziehen zu können. So gleich zweifach am Amtsgericht geschehen.

Richter Rainer Mählenhoff und Staatsanwalt Thomas Kramer warteten vergeblich auf einen 26-jährigen und einen 38-jährigen Stendaler. Ihrer Strafe, so sie denn schuldig ind, werden die gerichtsbekannten Angeklagten wohl in keinem Fall entgehen, auch wenn die Polizei ihrer in ihren Wohnungen am Prozesstag nicht habhaft werden konnte. Denn auf Antrag von Staatsanwalt Kramer erließ Richter Mählenhoff gegen beide Männer Haftbefehl.

In beiden Fällen ging es zum einen jeweils um eine Reihe von Verkehrsdelikten und – weitaus krimineller – um Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn auch in geringer Menge. Anhand der seinerzeitigen Polizeimeldungen lässt die Volksstimme die Sachverhalte, auf denen auch die Anklagen beruhen, Revue passieren.

Am 13. März vorigen Jahres wollten Beamte des Polizeireviers Stendal um 15.30 Uhr im Uenglinger Weg einen VW-Golf kontrollieren. Der (damals) 37-Jährige hinter dem Steuer habe aber keine Anstalten gemacht, sich kontrollieren zu lassen: „Er gab Gas“, meldete der Polizeifunk.

Die Flucht führte mit hohem Tempo über Wirtschaftswege nach Uenglingen und von dort über einen Feldweg in Richtung Schernikau. Hinter Uenglingen hatte der VW-Golf einen Defekt. „Und so endete die Flucht plötzlich“, hieß es weiter.

Ein Drogenwischtest reagierte positiv auf Amphetamine. Zudem konnte der heute 38-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen, der VW Golf war nicht zugelassen, und die Kennzeichen waren für einen anderen Pkw ausgegeben worden. Die Polizisten fanden bei der darauf folgenden Durchsuchung sowohl im Pkw als auch in der Wohnung des 38-Jährigen außerdem noch eine größere Menge verschiedener Betäubungsmittel.

Fall zwei: Am Abend des 10. April vorigen Jahres sollte der Fahrer eines Pkw Fiat in der Tangermünder Straße in Stendal einer Kontrolle unterzogen werden. Auf Blaulicht und Martinshorn reagierte der 26-jährige Fahrer indes nicht. Statt anzuhalten beschleunigte er und fuhr mehrfach bei Rot über Ampelkreuzungen durch Stendal und sodann auf die Bundesstraße 189. Erst in Klein Schwechten konnte der Fiat von den Beamten gestoppt werden.

Dort offenbarte sich gemäß Polizeimeldung der Grund für die Flucht: Der 26-Jährige hat keine Fahrerlaubnis, er stand unter dem Einfluss von Drogen. Und er hatte weitere Drogen im Fahrzeug.