Betrug Hat er das Jobcenter betrogen?
Ein Stendaler und Vater von vier Kindern, steht wegen dem Vorwurf des Betruges vor dem Amtsgericht Stendal.
Von Wolfgang Biermann
Stendal l Um zweifachen Betrug sollte es jüngst am Amtsgericht in einem Prozess gehen. Ein allein erziehender Vater von vier Kindern aus Stendal soll in den Jahren 2015 und 2016 vom Jobcenter insgesamt mehr als 5000 Euro unberechtigt bezogen haben. Leistungsbetrug nennt das Gesetz diesen Tatbestand, so er denn erfüllt ist.
Laut Anklage hat der 47-Jährige eine Arbeitsaufnahme pflichtwidrig nicht gemeldet. Dadurch erhielt er finanzielle Zuwendungen, die ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zustanden.
Wer Sozialleistungen bezieht, ist demnach zur wahrheitsgemäßen Mitteilung aller Tatsachen verpflichtet, die zur Leistungsgewährung relevant sind. Verstöße werden mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Ein Fall wie er regelmäßig verhandelt wird. Dieser Fall hört sich jedoch nur einfach an, ist es aber nicht, wie sich beim Prozessauftakt herausstellte, so dass Richter Thomas Schulz das Verfahren aussetzte und von Amts wegen mit Zeugen aus dem Jobcenter neu terminieren wird.
Worum geht es? Wie die Verteidigerin anführte, ist ihr Mandant, den sie auch vor dem Sozialgericht in langwierigen Verfahren vertrete, aufgrund unverschuldeter Ereignisse mit der Mietzahlung in Rückstand geraten: „Die Mietschulden sind förmlich explodiert.“ Nachdem das Jobcenter ein diesbezügliches Darlehen abgelehnt hatte, habe der 47-Jährige mit dem Vermieter eine Regelung getroffen, um die Schulden von mehr als 8000 Euro abzubauen, so die Verteidigerin. Demnach habe er den ausstehenden Mietzins abgearbeitet.
Diese „Verrechnungsabrede“ sei aber wie eine Arbeitsaufnahme gegen Entgelt zu werten. Es seien Einkünfte, auch wenn er diese nicht direkt erhalten, sondern verrechnet habe, sagte Richter Schulz und erntete Widerspruch von der Verteidigerin. Die hielt dagegen, dass ein Vermögensschaden beim Jobcenter doch gar nicht entstanden sei. Dort hätte man das zunächst auch so gesehen. Später sei das Jobcenter aber davon abgerückt und hätte Strafanzeige erstattet.
Im neu anzusetzenden Prozess soll nun geklärt werden, ob der allein erziehende Vater dem Jobcenter mitgeteilt hat, dass er die Mietschulden abarbeitet. Und ob das Jobcenter dazu seine Zustimmung erteilte. Außerdem will die Verteidigerin „Berge an Akten“ aus den Sozialgerichtsfällen ihres Mandanten als Beweismittel vorlegen.
Demzufolge seien die Behörden durch Nichtzahlung von ihrem Mandanten zustehenden Leistungen überhaupt Schuld an den entstandenen Mietschulden. Ohne den durch Nichtzahlung aufgelaufenen Mietzins wäre er gar nicht erst in die Schuldenfalle geraten. Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.