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Jugendschutz Spielhallengesetz zeigt in Stendal Wirkung

In Stendal gibt es nur noch vier Glücksspielstätten mit Lizenz. Vor der neuen Gesetzeslage im Jahre 2017 waren es noch elf.

Von Bernd-Volker Brahms 10.09.2019, 01:01

Stendal l Derzeit gibt es noch sechs Betreiber von Spielhallen in Stendal – allerdings haben lediglich vier davon auch eine Betriebserlaubnis. Bei zwei weiteren Betreibern läuft noch ein Klageverfahren gegen den Entzug der Berriebserlaubnis. „So lange die juristischen Verfahren nicht abgeschlossen sind, können wir die Spielstätten nicht schließen lassen“, sagt Pressesprecher Armin Fischbach von der Stadtverwaltung.

Als zum 1. Juli 2017 ein neues Spielhallengesetz in Sachsen-Anhalt in Kraft trat, da gab es in Stendal noch elf Spielhallen. Mit dem neuen Gesetz verschärfte sich der Kinder- und Jugendschutz. So wurden die Mindestabstände reduziert die Spielstätten zu Schulen und Horten sowie anderen Einrichtungen die überwiegend von Kindern oder Jugendlichen genutzt werden. So darf es keine Spielhallen im Umkreis von 200 Metern zu diesen Einrichtungen mehr geben.

In Stendal verlor aufgrund dieser Regelung beispielsweise die große Doppelspielhalle im Bahnhof die Betriebserlaubnis. In Sichtweite befindet sich die Ganztagsgrundschule an der Röxer Straße.

Bis Mitte 2017 gab es in Stendal insgesamt elf Spielhallen. So gesehen hat sich die Zahl fast auf die Hälfte (6) reduziert. Und es könnten noch weniger werden, da bei zweien auch noch der Entzug der Erlaubnis droht. Es sind beides Verfahren, die nach Angaben von Pressesprecher Fischbach noch aus dem Jahre 2017 herrühren und immer noch nicht entschieden wurden.

2017 hatte die Stadt acht von elf Spielstätten die Lizenz entzogen. Fünf Betreiber waren juristisch dagegen vorgegangen. In drei dieser Fälle hatte das Verwaltungsgericht bereits im Dezember 2017 zugunsten der Stadt entschieden. Die zwei verbliebenen sind bis heute nicht entschieden worden. Der Landkreis Stendal als zuständige Widerspruchsbehörde hatte diese zwar abgelehnt, hiergegen wurde jedoch in beiden Fällen Klage eingereicht.

Es kam nach Angaben der Verwaltung noch ein drittes Verfahren hinzu. Dabei geht es um einen Fall, bei dem jemanden eine neue Betriebserlaubnis verweigert wurde und dieser das nicht akzeptieren wollte.

Viel Aktivität ist auf dem Sektor nicht zu vernehmen. Die einzige Neuzulassung im Jahre 2018 war laut Stadtverwaltung ein Betreiberwechsel. In 2019 hat es keine Zulassung gegeben. 2018 wurden zwei Spielhallen geschlossen, wobei eine davon zum erwähnten Betreiberwechsel gehört. 2017 waren insgesamt zehn Anträge nach neuer Rechtslage gestellt worden. Vier Anträge wurden genehmigt. Sechs Anträge waren abgelehnt sowie eine Erlaubnis versagt worden.

Im Übrigen hatten die Spielhallenbetreiber eine Übergangszeit von fünf Jahren, bevor ab 1. Juli 2017 das neue Spielhallengesetz des Landes voll griff.

Spielhallen sind für Kommunen durchaus ein attraktives Geschäft. Die Betreiber müssen nicht nur Gewerbesteuern zahlen, sondern für jedes einzelne Gerät auch Vergnügungssteuern. Vor in Kraft treten des neuen Gesetzes, als es in Stendal noch elf Spielhallen gab, wurden 2016 Vergnügungssteuern in dem Bereich in Höhe von 278686,52 Euro für die Stadtkasse eingenommen.