1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Wann das Jugendamt Stendal aktiv wird

Kinderschutz Wann das Jugendamt Stendal aktiv wird

Kinder sind schutzbedürftig. Eltern sind verpflichtet, diesem Bedürfnis nachzukommen. Was passiert, wenn sie ihre Pflicht nicht erfüllen?

Von Leonie Dreier 22.11.2020, 06:00

Stendal l 2019 gab es mit 3549 Verfahren einen Höchststand der Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung in Sachsen-Anhalt seit der Einführung der Statistik 2012. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Landesamts hervor. „Auch die Zahl der Verdachtsfälle im Landkreis Stendal bewegt sich auf hohem Niveau. Bisher haben wir in diesem Jahr 135 Gefährdungsmeldungen bekommen. 2019 waren es 196 Meldungen“, sagt Kathrin Müller, Jugendamtsleiterin des Landkreises Stendal, im Gespräch mit der Volksstimme.

Sie führt die steigende Zahl einerseits auf die größere Präsenz des Themas Kinderschutz in den Medien und auf die Sensibilität der Bevölkerung zurück. Außerdem hat sich die Kommunikation zwischen verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel Kitas, Schulen und dem Jugendamt verbessert.

Doch wie gehen die 13 Sozialarbeiter des sozialpädagogischen Dienstes des Jugendamtes des Landkreises vor, wenn sie eine Gefährdungsmeldung von Familienmitgliedern, Nachbarn, Polizei, Erziehern, Lehrern oder sogar von den Eltern selbst bekommen? Die genaue Handlungsvorgabe wird im Paragraf 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Achten Sozialgesetzbuch geregelt, gibt Kathrin Müller an.

 „Wir dokumentieren die Infos und schätzen das sogenannte Gefährdungsrisiko im konkreten Fall ein. Dabei wird auch entschieden, ob wir sofort oder innerhalb der nächsten ein bis zwei Tage der Familie einen unangekündigten Hausbesuch abstatten werden“, erklärt sie.

Meistens wird das Jugendamt recht kurzfristig aktiv, um auf der sicheren Seite zu sein. Diese Hausbesuche werden dann von zwei Kollegen wahrgenommen. Vor Ort machen sie sich ein Bild über die Situation, sprechen mit den Erziehungsberechtigten und entscheiden über das weitere Vorgehen.

Die erste Frage, die man sich in dieser Situation stellen muss, ist: Was braucht ein Kind? „Das Kindeswohl ist gesichert, wenn elementare Bedürfnisse altersentsprechend erfüllt werden“, fasst die Jugendamtsleiterin zusammen. Dazu zählen beispielsweise körperliche Bedürfnisse, Schutzbedürfnis, seelische und körperliche Wertschätzung, Anregung und Spiel.

An diesen Dingen wird gemessen, ob und in welcher Form das Jugendamt aktiv werden muss. Anders ausgedrückt: Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können zum Beispiel Vernachlässigung, Ernährungsmangel, Misshandlung und Gewalt sein.

Manchmal würden mehrere Probleme gleichzeitig auftreten, sagt Kathrin Müller. Wenn Eltern ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht in ausreichendem Maße nachkommen, muss das Jugendamt dafür sorgen, dass sich die Bedingungen für das Kind soweit verbessern, dass seine Grundbedürfnisse erfüllt werden. Das geschieht vorrangig dadurch, dass den Eltern Hilfe angeboten wird.

Viele Eltern nehmen die Probleme durchaus wahr und wollen auch Hilfe. Ob und welche konkrete Unterstützung notwendig und geeignet ist, wird später durch die Kollegen im Fachteam entschieden. In vielen Fällen wird Hilfe direkt in der Familie geleistet. Eine Möglichkeit ist der Einsatz der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die engmaschige Betreuung und Unterstützung der Familie dient dazu, den Eltern zu helfen, die Probleme so zu beheben, dass es dem Kind in der Familie besser geht. „Das kann auch mal zwei Jahre dauern“, weiß Kathrin Müller.

Ist die vorgefundene Situation zu prekär, kann das Kind auch mit Zustimmung der Eltern sofort in Obhut genommen werden. Ebenfalls in dieser Situation wird den Eltern Unterstützung angeboten, damit das Kind möglichst schnell zurück nach Hause kann. Wollen die Eltern aber keine Hilfe annehmen, obwohl das dringend nötig wäre, können die Mitarbeiter das Kind auch gegen den Willen der Eltern in Obhut nehmen. In diesem Fall informiert das Jugendamt das Familiengericht.

Das Gericht erteilt dann Auflagen an die Eltern oder greift zum Schutz des Kindes in die elterliche Fürsorge ein. Diese Situation versuchen die Mitarbeiter zu vermeiden. „Wir arbeiten primär mit Hilfsangeboten. Uns macht es keinen Spaß, ein Kind in Obhut zu nehmen“, stellt Müller klar.

Tritt der Fall der Inobhutnahme doch ein, kommt es auch auf das Alter des Kindes an, wo es zunächst untergebracht wird. Jüngere Kinder kommen oft in eine Bereitschaftspflegestelle. Ältere werden im Heim untergebracht. Die Kinder bleiben dann manchmal für wenige Tage, einige Wochen oder länger dort. „Viele Situationen lassen sich nicht innerhalb von drei Tagen oder drei Wochen lösen.“

Das Jugendamt des Landkreises Stendal beschäftigt sich mit der ganzen Bandbreite der Formen der Kindeswohlgefährdung. Von der Nicht-Befriedigung der Grundbedürfnisse über Kindesmisshandlung und Missbrauch sei alles dabei, sagt Kathrin Müller. Selbstverständlich gibt es auch immer Fälle, die der Jugendamtsleiterin nahegehen und sie bis in die Nacht beschäftigen. Kinder, bei denen das Jugendamt aktiv wird, sind überwiegend im jüngeren Alter. Ob das Kind Einzelkind oder Geschwister hat, macht keinen Unterschied für die Wahrscheinlichkeit einer Kindeswohlgefährdung. Gründe dafür können vielfältig sein.

Überforderung der Eltern aus verschiedenen Gründen, der soziale Hintergrund, eigenes Erleben der Eltern in ihrer Vergangenheit, das Bildungsniveau, fehlende soziale Kompetenzen und schwierige finanzielle Bedingungen sind Beispiele für die Entstehung der Kindeswohlgefährdung.