Kita-Portal Über ein Elternportal zum Kita-Platz
Der Landkreis bereitet die Einführung eines Kita-Portals vor, mit dem Eltern freie Betreuungsplätze abfragen und Plätze reservieren können.
Stendal l Im Landkreis Stendal gibt es 106 Kindertageseinrichtungen und Horte sowie fünf Tagespflegestellen, die zusammen zirka 8000 Betreuungsplätze anbieten. Um den Eltern die Suche nach einem Krippen-, Kita- oder Hortplatz und die Anmeldung dafür zu erleichtern, bereitet der Landkreis Stendal derzeit die Einführung eines interaktiven Informations- und Kommunikationsportals vor, für das die Internetsoftware Kivan genutzt wird. Bisher laufen Anfragen und Anmeldungen noch über Papieranträge, die Verfügbarkeit und konkrete Nachfragesituation waren bisher für Eltern und die Mitarbeiter im Kreis-Jugendamt eher intransparent. Das Portal soll es für die Eltern per Internet leichter machen und für den Landkreis transparenter.
Und zwar so: Über die Landkreisseite wird ein Link zum Elternportal führen. Verschiedene Filterkriterien erlauben, die Suche einzuschränken, zum Beispiel nach Regionen oder danach, ob bevorzugt ein kommunaler oder ein freier Träger sowie ein bestimmtes pädagogisches Konzept oder eine konfessionelle Ausrichtung einer Einrichtung gesucht werden. Eltern bekommen einen Überblick, wo noch Plätze frei sind.
Auf der Suche nach einem Betreuungsplatz können Eltern drei Wunscheinrichtungen angeben, die nach einem Prioritätensystem abgearbeitet werden. So wird zum Beispiel erst dann der zweite Wunsch bearbeitet, wenn der erste abgelehnt worden ist. Lässt sich der erste Wunsch aber schon erfüllen und wird ein Vertrag mit dem Träger geschlossen, ist das komplette Antragsverfahren damit beendet und wird aus dem System gelöscht.
„So können wir vermeiden, dass Kinder auf mehreren Wartelisten stehen und Plätze blockieren“, erklärt Steffen Tank, Leiter des Sachgebietes Kindertagesbetreuung/Jugendarbeit/Jugendschutz im Kreis-Jugendamt. In der Praxis war es in der Vergangenheit oft so, dass Eltern sich wegen der Wartezeiten bei mehreren Einrichtungen angemeldet, sich nach Erhalt eines Kita-Platzes aber bei den anderen nicht abgemeldet hatten. Die Folge war eine fehlende Aktualität, die Wartelisten gaben oft nicht den tatsächlichen Bedarf in Echtzeit wieder.
„Aber mit diesem Portal bekommen wir einen tatsächlichen Überblick, wie viele offene Plätze es gibt“, nennt Steffen Tank einen Vorteil. Denn alle Träger pflegen aktuell ihre Bestandsdaten ein. Dazu gehören außerdem Informationen rund um die Einrichtungen, die Öffnungszeiten, die Lage, Ansprechpartner, das pädagogische Konzept, gern auch Fotos. Die Einrichtungen haben damit die Möglichkeit, sich umfassend vorzustellen, ohne eine eigene Internetseite haben zu müssen. Sollten sie schon eine haben, könnte die mit dem Elternportal verlinkt werden.
Angemeldet werden können Kinder ab dem Tag der Geburt – und wirklich erst dann. Denn ein Pflichtfeld ist das Geburtsdatum, das zur Überprüfung im Einwohnermeldeamt notwendig ist, ob es das angemeldete Kind wirklich gibt. Auch das ein Punkt, um die reale Bedarfssituation zu zeigen.
Für die weitere „Betreuungskarriere“ des Kindes bietet das Kita-Portal einige Servicevorteile. So wird anhand der Daten zum Beispiel ermittelt, wann der Übergang von der Krippe in den Kindergarten ansteht und der Bedarf für einen Platz errechnet.
Die Einführungsphase für das Kita-Elternportal ist für das Frühjahr kommenden Jahres geplant. In der nächsten Woche will der Landkreis die Testumgebung in Betrieb nehmen, im November soll der sogenannte Produktivbetrieb gemeinsam mit den Trägern der Einrichtungen laufen. Für Februar 2021 sind Schulungen für alle Beteiligten aus Verwaltung, Einrichtungen und von den Trägern geplant. Aktuell gibt es neun kommunale Träger mit zusammen 85 Einrichtungen und 13 freie Träger mit zusammen 21 Einrichtungen.
Der Landkreis hat sich für die Einführung des Elternportals – einige Kommunen nutzen Teile eines dazugehörigen Verwaltungsmoduls bereits – entschieden, weil sich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegen den Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet. Mit dem Portal soll dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entsprochen werden, denn für die Betreuung in einer Einrichtung gibt es keine Wohnortbindung. Vom Portal verspricht sich das Jugendamt verlässlichere und belastbare Zahlen für die Planungen des Betreuungsbedarfs.