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Müllgebühren Abfall bleibt Streitthema in Stendal

Der Kreistag hat seine Entscheidung über die neuen Abfallgebühren und die neue Entsorgungssatzung auf Dezember verschoben.

Von Donald Lyko 15.11.2020, 16:00

Stendal l Ob die Entscheidung des Kreistages im Dezember eine andere ist, als sie es während der Sitzung am vergangenen Donnerstag gewesen wäre? Frank Wiese (Landwirte für die Region) glaubt das nicht. Am Ende der Debatte fasste er die so zusammen: „Wir haben viel rumgeeiert, aber nichts Konkretes gefragt. Deshalb wird sich bis Dezember in der Entscheidung des Einzelnen nichts ändern zu dem, was wir heute gehört haben.“

Nicht nur darum wäre die Entscheidung im jüngsten Kreistag gut gewesen, sondern auch wegen der noch immer angespannten Corona-Lage. „Was passiert, wenn im Dezember kein Kreistag stattfinden kann?“, formulierte er seine Kritik als Frage. Denn zuvor hatten Landrat Patrick Puhlmann (SPD) und Rechtsanwältin Dr. Natalie Hildebrandt erklärt, dass wegen der neuen Gebühren unbedingt vor Jahresbeginn beide Satzungen beschlossen sein müssten, damit der Landkreis nicht das Defizit schultern muss, das entstehen würde (wir berichteten). Er gehe davon aus, so Puhlmann, dass die Kreistagssitzung im Dezember stattfinde.

„Es wird für viele Gebührenzahler teurer“, kündigte der Landrat zusammenfassend an, bevor ALS-Geschäftsführer Hendrik Galster wie schon in einigen Ausschüssen und in den Kreistagsfraktionen die Gründe für die neue Gebührenstruktur aufzählte: Wegfall des Sonderpostens von 1,8 Millionen Euro, der die 2020er Gebühren noch gestützt hat, Halbierung der Einnahmen aus dem Papier- und Pappverkauf, deutlich höhere Verwertungskosten für den Bioabfall. „Für 2021/22 sind wir gezwungen, neue Wege zu gehen“, so Galster.

Die wesentlichen Änderungen: Zur Grundgebühr und Leerungsgebühr für die Restmülltonne kommen nun eine Grundgebühr für die Biomüllentsorgung und eine Leerungsgebühr hinzu. Die Mieterveranlagung fällt komplett weg, es soll nur noch die Eigentümerveranlagung geben. Für den Wechsel soll auf Antrag eine Übergangsfrist bis Ende 2021 eingeräumt werden. Die Eigentümerveranlagung sei „die einzige Möglichkeit, eine gemeinschaftliche Tonnennutzung zu ermöglichen“, erklärte Patrick Puhlmann und fügte hinzu: „Jede Tonne weniger spart Geld.“ Nach ALS-Angaben gibt es derzeit pro Jahr zirka 16.000 Behälterbewegungen. „Wir gehen von einer Halbierung aus“, so Hendrik Galster. Dadurch werde eine Einsparung von zirka 225.000 bis 250.000 Euro erwartet.

Den Reigen der Redner eröffnete Peter Ludwig (SPD), der allerdings nicht ins Detail ging, sondern Kritik am Prozedere übte. „Die Fristen waren wieder sehr kurz.“ Es könne nicht sein, dass der Fachausschuss die Unterlagen („ein dickes Paket“) erst eine Woche vor der Sitzung bekommt. Schon während besagter Sitzung hatte die Umweltausschuss-Vorsitzende Helga Paschke (Linke) diese „Drucksituation“ kritisiert, dass in kürzester Zeit Entscheidungen getroffen werden müssen. „Das ist einer Satzung, die alle Einwohner betrifft, nicht würdig“, sagte sie damals im Ausschuss – und wiederholte es nun im Kreistag.

Der habe sich schon beim letzten Mal dazu positioniert, nicht noch einmal unter Druck zu entscheiden, erinnerte sie. Aber: „Das ist eine Erbkrankheit. Und Erbkrankheiten sind schwer zu behandeln.“

Sie sehe keine Alternative zu einer kostenpflichtigen Veranlagung der Biotonne, sagte Helga Paschke. Dem stimmten andere zu, darunter Rudolf Opitz (Pro Altmark): „Für die Biotonne muss zwingend eine Gebühr eingeführt werden“ und Rüdiger Kloth (Pro Altmark): „Dass die Biotonne kostenpflichtig wird, weiß ich seit vier, fünf Jahren, das ist nicht erst seit gestern bekannt.“ Er sieht das Problem eher in der Frage der Gebührenschuldner. „Es müsste nicht sein, dass nur der Eigentümer veranlagt wird“, so Kloth. Er habe den Eindruck, „dass die ALS weniger Aufwand und weniger Kosten haben will“. Dabei bezog er sich unter anderem auf die recht hohen Außenstände für nicht gezahlte Gebühren und für Mahnverfahren. Die Mahngebühren allerdings belasten den Kreishaushalt, denn sie dürfen nicht in die Kalkulation der Abfallentsorgung einfließen.

Die Linke-Fraktionsvorsitzende Katrin Kunert forderte, zum Beispiel bei der Grundgebühr noch einmal nachzujustieren. Denn mit der neuen Satzung entfällt für Privathaushalte der sogenannte Einwohnergleichwert (Beispiel: ein Zwei-Personen-Haushalt hatte bisher eineinhalb EWG), künftig muss jede gemeldete Person eine Grundgebühr zahlen. „Bei großen Familien ist das eine stolze Summe“, sagte Katrin Kunert: „Wir sollten schauen, dass wir keine Härten für Familien produzieren.“ Es sollte darum überlegt werden, ob für Großfamilien jede Person berechnet werden muss oder eine Verringerung möglich ist.

Viele andere strittige Punkte wurden in der Diskussion im Kreistag angesprochen: Es ging dabei um die Laubentsorgung ebenso wie um die Gebührengerechtigkeit. Die sehen einige Kreistagsmitglieder nicht gegeben, wenn die Gebühren auf Basis der Quadratmeter auf die Mieter umgelegt werden oder weil es schwer ermittelbar ist, wie viele Personen wirklich im Haushalt leben.