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Müllgebühren Neue Kalkulation erst 2020

Bei der Berechnung der Müllgebühren in Stendal müssen nicht nur Tausende Kleingärtner berücksichtigt werden. Es gibt noch Fallstricke.

Von Bernd-Volker Brahms 27.11.2019, 17:53

Stendal l Eigentlich sollte es in Sachen Müllgebühren wieder einmal schnell gehen. Auch in den vergangenen Jahren setzten sich Verwaltung und Kreistag regelmäßig unter Zeitdruck, um eine neue Kalkulation auf den Weg zu bringen - mit eklatanten Folgen. Zuletzt hatte im August ein Verwaltungsrichter in Magdeburg die Kalkulation „in der Luft zerrissen“ und kaum ein gutes Haar an der Arbeit gelassen. Der Richter urteilte, dass alle Kalkulationen seit 2016 rechtswidrig waren. Es summierten sich mehr als ein Dutzend Urteile gegen den Landkreis, es waren jeweils unterschiedlich gelagerte Fälle.

Im Oktober beschloss der Kreistag nun, dass noch in diesem Jahr eine „Heilung“ der Müllgebührensatzung inklusive einer Neukalkulation erfolgen sollte. „Eine Beschlussfassung in 2019 ist nicht mehr möglich“, teilte der 1. Beigeordnete des Landrates, Denis Gruber (SPD), am Dienstag im Ordnungs- und Umweltausschuss des Landkreises mit.

Die „Heilung“ der Satzung, wie es im Juristendeutsch so schön heißt, stellt sich nunmehr komplexer dar, als ursprünglich vermutet. Eine Neukalkulation hätte bis zum heutigen Donnerstag „rechtlich geprüft“ vorliegen müssen, um diese noch im Dezember im Kreistag beschließen zu können, sagte Gruber. Zehntausende Daten müssen ausgewertet und für das Jahr hochgerechnet werden. So die Daten zu den Behälterentleerungen, die Verwaltungskosten sowie die Gebühreneinnahmen. Viel komplexer noch: Es müssen Tausende Kleingärtner ins System gebracht werden. Es war ein Hauptkritikpunkt, warum der Richter die Satzung für rechtswidrig hält.

Zum Anschluss der Laubenpieper kooperiert der Landkreis mit dem Kleingärtnerverband. Außerdem werden Liegenschafts- und Flurkataster ausgewertet und Flächennutzungspläne eingesehen, um auch Gartenareale zu erfassen, die nicht über den Kleingärtnerverband organisiert sind.

Nach derzeitigem Stand wird es in der neuen Kalkulation 1154 Einwohnergleichwerte für Kleingärtner geben, bisher waren es elf. Nach der bisherigen Satzung ergeben vier Gartenparzellen einen Einwohnergleichwert. Bislang wurde bei den Müllgebühren mit rund 98.500 Einwohnergleichwerten kalkuliert. Die der Kleingärter kommen jetzt hinzu.

Für die Gebührenzahler heißt das, dass sie weniger Grundgebühren berappen müssen. Hierauf wies Rechtsanwältin Natalie Hildebrandt aus Berlin hin, die den Landkreis ebenso berät wie die Firma Gavia, die auch schon die Kalkulationen der Vorjahre erstellt hat. Nach derzeitigem Stand werde die Grundgebühr von 33,77 Euro um 40 Cent sinken, hieß es von den Beratern.

Laut der Berliner Rechtsanwältin sei es kein größeres Problem, die neue Satzung, die dann für 2020 gilt, im ersten Quartal 2020 festzulegen. Bislang habe das Magdeburger Verwaltungsgericht bei Rückwirkung den Kommunen einen großen Spielraum gelassen.

Ausschussmitglied Dietrich Schultz (AfD), der einige Klagen gegen den Landkreis geführt hatte, lobte die bisherigen Bemühungen. „Es muss aber noch weitergehen“, mahnte er an. Ansonsten werde es wieder eine Klagewelle geben. So seien diejenigen Gewerbe aus der Kalkulation herauszunehmen, für deren Grundstück bereits ein privater Anschluss ans Müllsystem vorliege. Auch das habe der Richter geurteilt.

Ein weiterer Punkt sei die Ungleichbehandlung der Gebührenzahler beim Bioabfall. Derzeit seien 73 Prozent der Anschlusspflichtigen mit einer Tonne versorgt. 27 Prozent würden nicht entsorgen, müssten aber für alle Biotonnen-Nutzer mitbezahlen. „Da ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt“, sagt Schultz. Ferner ging er auf eine Gewinnausschüttung der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH an den Landkreis ein. „Auch das ist nicht zulässig“, sagt Schultz.

Neben der Neukalkulation der Gebühren wird in der Kreispolitik an einer Neuauflage des Abfallwirtschaftskonzeptes für die kommenden fünf Jahre gearbeitet. Dies ist turnusgemäß zu erstellen und legt die Leitlinien fest, nach denen in der Abfallwirtschaft agiert wird. Für die Erstellung soll wieder ein externes Büro beauftragt werden.