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Ostern auf Abstand Leute mit Zweitwohnsitz dürfen bleiben

Der Landkreis Stendal sieht wegen geringer Zahl „keine zusätzliche Gefahr“ für die Krankenhäuser.

Von Donald Lyko 11.04.2020, 01:01

Stendal l Darf man zum Angeln gehen? Und über Ostern den Zweitwohnsitz im Landkreis Stendal nutzen? Gibt es Ausnahmeregelungen für Gottesdienste? Diese und andere Fragen haben dieser Tage das Landrats­amt erreicht. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) hat sie am Donnerstag beantwortet.

Auch im Hause Puhlmann im Tangermünder Ortsteil Storkau läuft das Osterfest anders als geplant. Die weiter entfernt lebenden Eltern und Schwiegereltern haben ihre Besuche abgesagt, der sonst selbstverständliche Gottesdienstbesuch (Puhlmann: „Immer ein Moment, um Kraft zu schöpfen“) ist nicht möglich. Dieses Außergewöhnliche ist für den Familienmenschen und Christen das, was in der aktuellen Situation aber normal sein muss. „Jeder sollte so vernünftig sein, andere nicht in Gefahr zu bringen“, sagte der Landrat am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

Diese Frage nach einer möglichen Gefahr sollte sich jeder stellen, so Puhlmann, wenn er seine Angehörigen zum Osterfest besuchen möchte. Das sei zwar generell erlaubt, „aber bleiben Sie vorsichtig“. Vor jedem Besuch müsste geschaut werden, ob jemand in der Familie gesundheitlich angeschlagen ist, und man sollte sich fragen, ob es wirklich notwendig ist, mit anderen zusammenzukommen.

Er empfiehlt Bewegung im Freien, denn sportliche Betätigung, Spaziergänge oder Radfahrten sind möglich – mit dem vorgeschriebenen Abstand. „Wir haben in der Altmark den Luxus: viel Grün und viel Platz. Das lernen wir in dieser Zeit zu schätzen“, sagte Puhlmann. „Natürlich ist auch Angeln erlaubt, wenn man die Abstandsregeln einhält“, beantwortete der Landrat eine der Fragen, die in der vergangenen Woche mehrfach Mitarbeitern der Kreisverwaltung gestellt worden waren. Im Angeln sieht er kein Problem, da die meisten dabei ohnehin die Ruhe genießen wollen – also nicht in großen Gruppen aktiv sind.

Ein anderes wichtiges Thema, zu dem viele Fragen eingegangen sind: Dürfen Mitbürger, die ihren Zweitwohnsitz im Landkreis Stendal haben, diesen über die Osterfeiertage und auch sonst nutzen? Vor allem in Werben sorgt dies derzeit für viel Kritik – aus Sorge der Werbener, dass ihre zeitweiligen Mitbewohner aus Berlin und anderen Bundesländern den Coronavirus von dort mit in die Altmark bringen könnten.

Eine Einreise aus einem anderen Gebiet biete „immer ein höheres Risiko, aber die Menschen haben ein Recht, ihr Eigentum in der Altmark zu nutzen. Aus seinem Zuhause wirft man niemanden leichtfertig raus“, sagte der Landrat. In einem Gespräch mit den Bürgermeistern der Einheits- und Verbandsgemeinden sei abgestimmt worden, die Lage anders als in Mecklenburg-Vorpommern zu bewerten. Dort sei es „verhältnismäßig“, die Landesgrenzen für Auswärtige zu schließen, so Puhlmann. Die Ostaltmärker haben anders entschieden, vor allem wegen der Zahlen: Im Landkreis gibt es zirka 3900 Zweitwohnsitze. Gut die Hälfte davon fällt auf Studenten der Stendaler Hochschule, die andere Hälfte sind Häuser oder Wohnungen, die am Wochenende, zu Feierntagen oder in den Ferien genutzt werden.

Diese geringe Zahl stelle „keine zusätzliche Gefahr“ für die Krankenhäuser der Region dar, sie würde bei Corona-Erkrankungen keinen „Ansturm auf die Krankenhäuser auslösen“, begründete der Landrat die Entscheidung, dass Zweitwohnsitze weiter genutzt werden dürfen. Zudem reisen wegen der Bestimmungen vermutlich viele gar nicht an.

Wer seinen Zweitwohnsitz nutzt, müsse sich an die für Sachsen-Anhalt geltenden Corona-Verordnungen halten. Das heißt zum Beispiel: Mit der Familie im Haus und auf dem Grundstück Ostern feiern, aber keine großen Gartenpartys mit vielen Gästen. Und wenn Quarantäne angeordnet werden muss, dann muss Folge geleistet werden. „Wenn das eingehalten wird, wird niemand zum Verlassen des Landkreises gezwungen“, versicherte Puhlmann und kündigte an, dass die Einhaltung der Regeln auch an den Osterfeiertagen in Zusammenarbeit mit Polizei, Ortsbürgermeistern und kommunalen Ordnungsämtern „engmaschig kontrolliert und geahndet wird. Darauf werden wir am Wochenende die Kräfte konzentrieren.“

Auch Bitten um Ausnahmegenehmigungen für Gottesdienste haben die Kreisverwaltung erreicht. „Die werden nicht erteilt, auch nicht vom Landkreis“, stellte Puhlmann klar. Gottesdienste sind derzeit nicht erlaubt, darum reagieren die Kirchen mit Alternativangeboten. Einige Gotteshäuser öffnen zum stillen Gebet – am Ostersonntag zum Beispiel von 14 bis 16 Uhr der Stendaler Dom –, am heutigen Karsamstag um 22 Uhr werden altmarkweit viele Glocken läuten.

Und noch eine Frage bewegt: Darf man Grillen oder eine Feuerschale nutzen? „Es ist nicht verboten“, erklärte der für Ordnungsangelegenheiten zuständige 2. Beigeordnete Sebastian Stoll (CDU). Aber jede Einheits- und Verbandsgemeinde habe in ihrer Gefahrenabwehrverordnung separat geregelt, was erlaubt ist und was nicht. „Darüber sollte man sich vorher informieren, bevor es Ärger gibt“, so Stoll. Derzeit gilt die Waldbrandwarnstufe vier. Das Grillen oder Beisammensein an der Feuerschale, auch die Arbeit im Garten sei für Familien erlaubt, aber nicht zusammen mit den Nachbarn. „Das soll und muss ausfallen“, sagte der Landrat. Ein Plausch über den Gartenzaun ist aber drin – mit Abstand.