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Peinliche PanneKein Abi - trotz bestandener Prüfung

Ein Stendaler Gymnasiast hatte eine Naturwissenschaft zu viel für die Abi-Prüfungen gewählt. Dies fiel erst nach den Prüfungen auf.

Von Bernd-Volker Brahms 18.06.2017, 01:01

Stendal l Am Freitag war für die Schüler der ersten Abiturklassen im Landkreis Stendal einer der feierlichsten Tage in ihrem Leben. Er sollte es auch für Fritz Niemann aus Stendal werden. Denn wie seine 54 Mitschüler des Rudolf-Hildebrand-Gymnasiums hatte auch er seine Abiturprüfungen gemeistert, vier schriftlich, eine mündlich.

Doch der junge Mann bekam kein Abi-Zeugnis. Er hatte, so berichtete seine Mutter Uta Hammer der Volksstimme, für sein Abi die falsche Fächerkombination gewählt – ohne es zu wissen. Er meldete seine schriftlichen Prüfungen in den Fächern Mathematik und Physik an, beides Leistungskursfächer von Fritz, sowie in Deutsch und Chemie. Die mündliche Prüfung war im Fach Ethik angemeldet. Das hier die Mischung nicht stimmte, sei niemandem aufgefallen. Und das so lange nicht, bis er seine Prüfungen abgelegt und bestanden hatte.

Erst im Zuge des Zusammenrechnens der Abi-Leistungen sei aufgefallen, dass diese Fächerkombination nicht zulässig wäre.

Der Schock, dann das Entsetzen bei den Eltern von Fritz war groß, saß am Freitag, als die Hildebrand-Gymnasiasten zu den Klängen der Eurovisions-Hymne in den großen Saal des Landratsamtes einmarschierten, besonders tief.

Das Angebot, das die Schule ihrem Sohn gemacht hatte, in Geschichte die Abi-Prüfung nachzuschreiben, lehnten sie ab. Fünf Tage wären dem Jungen geblieben, sich darauf vorzubereiten.

Während dieser Zeit sei auch das Landesschulamt eingeschaltet worden, habe zugesagt, die Sache zu prüfen. „Bis heute hat sich nichts getan“, sagte Uta Hammer mit zitternder Stimme.

„Wir bedauern den Vorgang sehr“, sagte Schulleiterin Anne-Dore Meißner auf Anfrage der Volksstimme. Sie bestätigte, dass der Schüler eine nicht zulässige Fächerkombination gewählt habe. Das sei dem Oberstufenkoordinator Klaus Marre bedauerlicherweise nicht aufgefallen. Die Eltern hätten verlangt, dass ihr Sohn ohne weitere Prüfung ein Zeugnis erhalte. „Wir können aber nicht gegen geltendes Recht ein Zeugnis ausstellen.“ Man habe versucht, eine Lösung zu finden. „Das wurde von der Mutter abgeblockt“, so Meißner. Diese hatte einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der davon abgeraten hatte, auf die Zusatzprüfung einzugehen, sagte die Mutter der Volksstimme.

Man habe die Prüfung in Geschichte für Donnerstag dieser Woche angeboten, damit der Schüler noch die Möglichkeit gehabt hätte, im Zuge der Zeugnisvergabe am Freitag dabei zu sein, so die Schulleiterin. „Wenn er gewollt hätte, dann hätte er aber auch noch länger Zeit gehabt“, sagte Meißner. Es sei eine Prüfung vom Hildebrand-Kollegium erstellt worden. Er könne jetzt immer noch die Geschichtsprüfung ablegen, allerdings würde er dann neue Fragen bekommen, die zentral für Nachschreiber erstellt werden. Die Schulleitung sieht die Schuld an der Panne nicht allein bei der Schule. „Sowohl der Schüler als auch die Eltern haben bei der Anmeldung unterschrieben, dass nicht zwei naturwissenschaftliche Fächer gewählt werden dürfen“, so Meißner.

Koordinator Marre sieht noch ein anderes Problem. Das Ministerium habe Ende des vergangenen Jahres eine neue Verordnung zu den Prüfungen herausgebracht – unter anderem wurde die Null-Punkte-Regelung aufgehoben. Im Jahr 2013 war ein Schüler in Bernburg nur deshalb durchs Abi gefallen, weil er in der mündlichen Prüfung in Religion null Punkte bekommen hatte. Im Juni 2016 hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg dem Schüler Recht gegeben.

Auch die Regelungen zu Fächerkombinationen wurden in Sachsen-Anhalt neu geregelt, sagte Marre. Die Abiturienten des 2017er-Jahrgangs konnten nach der neuen Verordnung ihre angemeldete Kombination noch einmal ändern, so der Lehrer. Am Hildebrand-Gymnasium hätten das rund ein Viertel der Schüler gemacht – auch Fritz Niemann, der ursprünglich Geschichte als Prüfungsfach dabei hatte.

Dass er mit Chemie und Physik letztlich zwei naturwissenschaftliche Fächer hatte, sei erst im Zuge der mündlichen Prüfung aufgefallen, sagte Schulleiterin Meißner.

Es gebe bei den Gesetzen und Verordnungen ein regelrechtes Durcheinander, sagte der Oberstufenkoordinator, der gleichwohl außerordentlich bedauerte, dass ihm der Fehler unterlaufen sei und er die falsche Kombination auf der Anmeldung nicht gesehen habe.

Die Volksstimme wandte sich noch am Freitag an das sachsen-anhaltische Bildungsministerium. Sprecher Stefan Thurmann war der Fall bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Zwar konnte er den zuständigen Mitarbeiter im Landesschulamt nicht mehr erreichen, sicherte aber zu, dem „Fall“, der aus seiner Sicht ein sehr außergewöhnlicher sei, nachzugehen.

Fakt sei, so Thurmann weiter, dass es „Einbringungsverpflichtungen für das Abitur gibt, und die müssen erfüllt werden“. Das sei schon allein wegen der Vergleichbarkeit des Abiturs auf Bundesebene erforderlich. Nachprüfungen seinen auch nicht unüblich. Der Sprecher des Bildungsministeriums ist überzeugt: „Wir werden eine vernünftige Lösung finden, auch im Interesse des Schülers.“