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Planung Beim Rettungsdienst muss improvisiert werden

Die Krankenkasse unterstützt das Finanzierungsmodell des Landkreises Stendal für neue Rettungswachen nicht.

Von Bernd-Volker Brahms 05.12.2019, 00:01

Stendal l Beim Landkreis Stendal will man mit einigen Änderungen im Rettungsdienstplan dafür sorgen, dass die Hilfsfristen besser eingehalten werden. Wie berichtet, werden im Landkreis Stendal mittlerweile lediglich in 68 Prozent der Einsätze die vorgesehen Zeiten eingehalten – der Landkreis nimmt damit landesweit einen der hinteren Plätze ein. Für den Rettungsdienst ist eine Hilfsfrist von zwölf Minuten vom Notfallanruf bis zum Eintreffen am Einsatzort vorgesehen. Bei einem Notarzt sind 20 Minuten veranschlagt.

Sebastian Stoll (CDU) als 2. Beigeordneter des Landrates stellte im Ordnungsausschuss den veränderten Plan vor, der ab dem kommenden Jahr für Verbesserungen sorgen soll. Unter anderem soll in Windberge ein Rettungswagen neu stationiert werden, um schneller den Bereich Uchtspinge abdecken zu können. Derzeit gibt es Rettungswachen in Havelberg, Seehausen, Osterburg, Kläden, Stendal, Tangermünde und Tangerhütte. Neben Windberge sollen Klietz und Iden hinzukommen.

Notärzte sind in Havelberg, Tangerhütte, Seehausen und Stendal ansässig. Auch aus Rathenow und Gardelegen werden Bereiche des Landkreises Stendal mit abgedeckt.

Eigentlich sei vorgesehen, dass mehrere Rettungswachen neu gebaut werden, sagte Stoll. Dies Vorhaben werde vorerst nicht gelingen, da die beteiligte Krankenkasse als Kostenträger nicht mitspielt. Es sei daher nicht wie vorgesehen ab September kommenden Jahres möglich, das Rettungswesen so umzubauen, wie es in einem abgestimmten Gutachten vorgesehen war. Das Gutachten war sowohl vom Innenministerium als auch den Krankenkassen bestätigt worden, erläuterte Stoll.

Am weitesten waren die Pläne für eine neue Rettungswache in Tangermünde. „Den Zustand der Wache möchte man niemandem mehr zumuten“, sagte Stoll. Das Konzept des Landkreises sieht vor, dass ein privater Investor für rund 860.000 Euro eine Rettungswache baut. Plus Zinsen über 15 Jahre soll er insgesamt 1,3 Millionen Euro erhalten.

Die Krankenkasse argumentiert, dass sie einem privaten Investor zu 100 Prozent eine Immobilie finanziere, die dann später auch noch angemietet werde müsse. Die Laufzeit von 15 Jahren für die Tilgung sei bei weitem zu kurz. Wenn der Landkreis nun versuche, diese Lösung über einen juristischen Weg zu erstreiten, dann könnten schnell mal drei Jahren vergehen, sagte Stoll.

Die Ausschussvorsitzende Helga Paschke (Linke) hatte mit der Angelegenheit ein ganz anderes Problem. Sie sei darauf gestoßen, dass in Paragraf 7(2) des Rettungsdienstgesetzes des Landes festgeschrieben sei, dass der Rettungsdienstplan als Satzung festgeschrieben werden müsse. Dies wäre dann eine rechtlich bindende Grundlage, die auch vom Kreistag beschlossen werden muss. „Wir bekommen jetzt hier nur eine Mitteilungsvorlage von der Verwaltung“, sagte Paschke. Nach Ansicht von Stoll ist das Vorgehen des Landkreises zulässig, solange es keine vollständige Umsetzung des Plans nach Gutachten gebe. „Sonst würden wir jeden Tag gegen die Satzung verstoßen.“