1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Jagdhund von Steuer befreit

EIL

Satzungsänderung Jagdhund von Steuer befreit

In der Hansestadt Stendal sind Jagd- und Gebrauchshunde von der Hundesteuer befreit. Die neue Satzung gilt nach Beschluss ab Januar 2020.

27.09.2019, 23:01

Stendal l Schätzungsweise 60 Hunde sind in der Hansestadt registriert, die ab dem 1. Januar 2020 von der Steuer befreit werden sollen. Dazu gehören etwa 30 Jagdhunde und noch einmal so viele Gebrauchshunde, die zum Schutz von Herden und zu Therapiezwecken eingesetzt oder als anerkannte Begleithunde von Menschen mit Handicap gehalten werden.

Ebenso gehören Polizei-, Such- und Rettungshunde zu der Kategorie, wobei diese Vierbeiner grundsätzlich nicht versteuert werden und so in der zu ändernden Hundesteuer-Satzung für die Stadt Stendal und die Ortsteile nicht berücksichtigt werden müssen. Mit der Steuerbefreiung von den geschätzten 60 Hunden a 60 Euro ergeben sich für die Stadt Mindereinnahmen von 3.600 Euro im Jahr. Die Höhe für die Hundesteuer samt der Staffelung bleibt bei der anstehenden Satzungsänderung unangetastet.

Erforderlich ist die Änderung, da der Stadtrat in seiner Sitzung am 1. April 2019 beschlossen hat, die Jagdgebrauchshunde steuerlich ganz zu befreien. Hauptargumente: Jagdhunde sind Nutztiere, ihre Haltung ist mit hohen Kosten für Ausbildung samt Prüfung und tierärztlichen Behandlungen verbunden. Zudem leisten Jäger einen wichtigen Beitrag für die Natur. Angeregt wurde die Steuerbefreiung von den Jägern aus Wahrburg und Röxe, Wahrburgs Ortsbürgermeisterin Carola Radtke unterstützte den Antrag der damaligen Fraktion SPD/FDP/Piraten/Ortsteile.

Im Finanzausschuss wurde jetzt die Satzungsänderung wohlwollend diskutiert und am Ende einstimmig empfohlen. Einzig interessierte, wer die Festlegung trifft, dass es sich bei den Vierbeinern um Gebrauchshunde für die Jagd und zum Herdenschutz handelt.

Die Gefahr, dass ein Hobbyjäger seinen Pudel von der Steuer befreien kann, wie gewitzelt wurde, bestünde nicht, entgegnete die Sachgebietsleiterin Mandy Heidemamm. Sie erläuterte, dass in Absprache mit der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung für die Beantragung der Steuerbefreiung ein Jagdschein, Pachtverhältnis oder ein Jagderlaubnisschein als Nachweis genüge. Vorausgesetzt sei außerdem, dass der Hund eine Jagdeignungsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Ohne Prüfung dürfte der Hunde sowieso nicht mit auf die Pirsch genommen werden, so Mandy Heidemann.

Bezüglich der Herdenhunde für Schafe, Ziegen und Gehegewild zum Schutz vor dem Wolf gebe es Zertifizierungen, die vorzulegen sind. Ab einer Herdengröße von 100 Nutztieren werden zwei Schutzhunde von der Steuer befreit. Ab 200 Nutztieren wird je 100er-Schritt ein weiterer Hund als steuerfrei anerkannt. Für Therapie- und Begleithunde gebe es entsprechende Prüfungsbescheinigungen.

Laut Volksstimme-Recherche tun sich deutschlandweit Kommunen schwer mit der generellen Steuerbefreiung von Jagdhunden. Im Landkreis Stendal wohl eher weniger, Tangerhütte und Havelberg haben bereits Jagdhunde von der Steuer befreit. In einigen Kommunen wie Osterburg gelten für Jagd- und Gebrauchshunde steuerliche Ermäßigungen.

Über die neue Satzung in Stendal trifft der Stadtrat am 14. Oktober 2019 die Entscheidung.