1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Ex-Sparkassenchef bleibt straffrei

Skandal Ex-Sparkassenchef bleibt straffrei

Ein Stendaler Bankchef hatte seinem Institut großen Schaden durch dubiose Baugeschäfte und häufig wechselnde Dienstfahrzeuge zugefügt.

Von Bernd-Volker Brahms 21.01.2020, 10:00

Stendal/Naumburg l Der ehemalige Chef der Kreissparkasse Stendal bleibt straffrei. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der sachsen-anhaltinische Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad eine Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens von Dieter Burmeister bereits am 18. April 2019 abgewiesen. Damit ist die juristische Aufarbeitung des Stendaler Sparkassenskandals, der 2013 publik wurde, endgültig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte nun auf Anfrage den Abschluss des Verfahrens.

Zur Erinnerung: Im Jahre 2013 wurde bekannt, dass Dieter Burmeister, der die Stendaler Kreissparkasse rund 20 Jahre lang geleitet und nach der Wende aufgebaut hatte, dem Institut durch dubiose Baumaßnahmen und häufig wechselnde Dienstwagen einen enormen Schaden zugefügt hatte. Unter anderem hatte er einen Weinkeller in das Sparkassengebäude einbauen lassen. Nur wenige Zeit vor Bekanntwerden des Skandals war der seinerzeit 63-jährige Burmeister in allen Ehren im Dezember 2012 im Beisein von rund 200 Gästen als Sparkassenchef in den Vorruhestand verabschiedet worden.

Durch eine auffällige Rechnung zu einem Sparkassen-Bauprojekt kam die Sache ins Rollen. Zunächst gab es eine Tiefenprüfung der Bauvorhaben des Jahres 2012, später folgten Untersuchungen zum Fuhrpark des Kreditinstitutes. Schnell wurde klar, dass da einiges im Argen lag. Von einem leitenden Mitarbeiter trennte sich die Sparkasse. Er hatte entgegen der üblichen Praxis Bauaufträge stets an ein und denselben Bauunternehmer aus der Region vergeben.

Gegen den einstigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister erstatteten die Verantwortlichen der Kreissparkasse Stendal und der Verwaltungsrat am 1. Oktober 2013 eine Strafanzeige. Es ging um den Vorwurf der Untreue. Später folgte noch eine weitere Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Zudem wurde dem ehemaligen Chef gekündigt, man wollte ihm seine Pension streitig machen.

Im September 2014 platzte dann die Bombe: Nach rund einjähriger Ermittlungszeit musste die Staatsanwaltschaft in Magdeburg einräumen, dass wichtige Unterlagen zum Burmeister-Komplex geschreddert worden waren. Rund 63 Ordner mit Unterlagen waren nach Angaben der Behörde versehentlich von einer Berliner Entsorgungsfirma vernichtet worden. Große Teile der Akten wurden später durch Zweitschriften von der Sparkasse rekonstruiert. Nach Volksstimme-Informationen hat sich die Staatsanwaltschaft sich dafür nie interessiert und die Akten nie abgeholt.

Zunächst stellte die Staatsanwaltschaft Magdeburg, die auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert ist, ein Verfahren gegen Burmeister ein, bei dem es aufgrund der unzulässigen Privatnutzung des Sparkassen-Fuhrparks um Steuerhinterziehung ging. Es ging um einen geldwerten Vorteil von rund 35.000 Euro. In einem weiteren Strafverfahren ging es um die Veruntreuung im Zusammenhang mit Immobilien sowie einem Weinkeller, den der Sparkassenchef ins Sparkassenhaupthaus in der Arneburger Straße hatte einbauen lassen. Dieses Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft dann am 21. September 2017 ein – und hinterließ damit einige ratlos.

Die Verantwortlichen der Stendaler Kreissparkasse engagierten eine renommierte Berliner Anwaltskanzlei und legten eine Beschwerde gegen das Vorgehen bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ein. Die Behörde legte die Sache auf ihren Aktenberg und wartete anderthalb Jahre und wies die Beschwerde dann ab - nachdem auch die Verjährungsfrist abgelaufen war. Letzterer Umstand wurde der Volksstimme nun auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt.

„Wir hatten mit einem anderen Ergebnis gerechnet“, sagt der heutige Vorstandsvorsitzende Jörg Achereiner. Die Hoffnung lag auch darin begründet, dass Burmeister in mehreren Zivilprozessen zur Zahlung von hohen Summen verurteilt worden war. Im Mai 2018 kam es beim Oberlandesgericht zu einer Einigung zwischen Burmeister und der Kreissparkasse, danach zahlte der Ex-Chef 302.298,40 Euro Schadensersatz. Das Landgericht Stendal hatte ein entsprechendes Urteil gefällt, das zunächst von beiden Seiten angefochten worden war. Außerdem musste Burmeister die Kosten von rund 229.440 Euro für zwei Gutachten zahlen.

In einem ersten Rechtsstreit hatte Burmeister seine vollen Pensionsansprüche von jährlich rund 100.000 Euro erstritten. Die fristlose Kündigung hatte das Gericht jedoch akzeptiert.