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Sechs Tage Kontrollgang an den Hochwasserschutzanlagen im Landkreis Steingraf: "Elbdeiche sind in einem guten Zustand"

Von Anke Hoffmeister 19.05.2010, 07:18

In der vergangenen Woche wurden die Deichabschnitte entlang der Elbe im Rahmen einer sogenannten Frühjahrsdeichschau genau unter die Lupe genommen. Hans-Jörg Steingraf, Leiter des Flussbereiches Osterburg des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), hatte dazu mehr als 70 Einladungen an Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, andere Behörden, land- und forstwirtschaftliche Berufsverbände sowie die Naturschutzverbände verschickt.

Tangermünde. "An sechs Tagen wurden insgesamt 16 Einzelschauen der Deichabschnitte organisiert", berichtet Hans-Jörg Steingraf, Flussbereichsleiter Osterburg. 230 Kilometer Hochwasserschutzdeiche wurden dabei links der Elbe von Rogätz bis zur Landesgrenze zwischen Wahrenberg und Schnackenburg begutachtet. An den sechs Tagen nahmen 91 Interessenten an der Schau teil.

Zurückblickend auf das Frühjahrshochwasser an der Elbe sagt Steingraf: "Es führte nur zu geringen Belastungen der Deiche. Dennoch sind nicht unerhebliche Mengen Treib- und Schwemmgut angefallen. Die Beräumung ist derzeit noch nicht abgeschlossen."

Wichtig für den Leiter des Flussbereiches ist der Fakt: "Die Schauteilnehmer fanden im Zuge der Kontrolle gut gepflegte Deiche." Dabei wurden jedoch an verschiedenen Stellen Schäden festgestellt. Nach den Worten von Steingraf seien diese zum Teil durch "sogenannte Nutzer widerrechtlich verursacht worden". Der Flussbereichsleiter hat auch Beispiele parat. "So wurde östlich von Buch die Ackerfurche bis in den Deichfuß hineingepflügt. An mehreren Stellen, beispielsweise nördlich und südlich von Schelldorf und bei Hämerten, wurde der Deich durch Befahren der Fußberme massiv beschädigt."

Obwohl die Rechtslage im Wassergesetz klar geregelt sei, so Steingraf, gebe es immer wieder derartig herbeigeführte Schäden. "Das Wassergesetz regelt zum Beispiel, dass jede Benutzung des Deiches untersagt ist, und räumt lediglich ein, dass der Deichverteidigungsweg begangen oder mit Fahrrädern ohne Motorantrieb befahren werden kann", erklärt der Leiter des Flussbereiches Osterburg. Was vielen nicht bewusst sei: Das Wassergesetz regelt, aus welchen Bestandteilen ein Hochwasserschutzdeich besteht. Dies ist dort wie folgt definiert: "Zum Deich gehören der Deichkörper, der Deichverteidigungsweg, die beidseitigen Deichschutzstreifen und die Sicherungsbauwerke wie Fußbermen, Qualmdeiche, Deichseitengräben, Fuß- und Böschungssicherungen sowie Siele und Deichrampen. Die land- und wasserseitigen (beidseitigen) Deichschutzstreifen grenzen in einer Breite von fünf Metern am Deichkörper an; die Breite ist ausgehend vom Deichfuß zu messen."

Das Wassergesetz sieht bei Verstößen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren vor. Die Wasserbehörden sind dafür zuständig. Steingraf weiter: "Alle Kreuzungen unter, im und über dem Deich mit Leitungen und Abgrabungen im Anlagenverbotsstreifen, beidseitig bis zu 50 Meter vom Deichfuß, bedürfen der Genehmigung durch die Obere Wasserbehörde." In diesen Fällen und bei Sachbeschädigungen (beispielsweise an zerstörten Deichsperren wie am Übergang Onkel-Toms-Hütte-Deich/Bucher Deich) bittet Hans-Jörg Steingraf um Mitarbeit. "Wer den Verursacher der Schäden benennen kann, wird gebeten, sich zu melden." Ein schwerer Fall der Deichnutzung mit dauerhafter Schädigung der Grasnarbe ist nach Aussage von Steingraf auf der Wasserseite des Bucher Deiches nördlich von Schelldorf ersichtlich.

Das Fazit nach der Frühjahrsdeichschau lautet: "Die Hochwasserschutzdeiche sind in einem guten Zustand und erfüllen ihre Schutzfunktion. "Der Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vorhandene Hochwasserschutzanlagen müssen vor Sachbeschädigung geschützt werden. Jeder Bürger muss hier mitwirken", lautet der Aufruf von Hans-Jörg Steingraf.

Einen Hinweis hat Steingraf noch: "In diesen Tagen beginnt die Deichmahd. Dabei werden alle ungenehmigten Schilder, Bänke und Tafeln entfernt.