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Stendal-Uelzen Kommune muss für Bahn nicht zahlen

Zum Ausbau der Bahnstrecke Stendal-Uelzen gibt es einen kleinen Erfolg. Es geht um die Finanzierung.

11.06.2020, 05:00

Landkreis Stendal (dly) l Vor gut einem Jahr hatte sich der Stendaler Kreistag einer Petition zum zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Stendal-Uelzen, der sogenannten Amerika-Linie, angeschlossen, mit der gegenüber der Landes- und Bundespolitik und der Eisenbahnaufsichtsbehörde vier Forderungsschwerpunkte formuliert wurden. Darin ging es um die Modifizierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ebenso wie um ein transparentes Verfahren, die finanzielle Unterstützung der Kommunen sowie den Lärmschutz.

Jetzt können sich die Unterzeichner – Kommunen und Landkreise aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen entlang der Strecke – über einen ersten Erfolg freuen. Denn mit dem „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ vom 3. März dieses Jahres ist eine entscheidende Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vorgenommen worden. Im aus den 1960er Jahren stammenden Eisenbahnkreuzungsgesetz war festgeschrieben, dass die Straßenbaulastträger mit einem Drittel an den Kosten für Kreuzungsmaßnahmen (Brücken, Bahnübergänge) beteiligt werden.

Die Unterzeichner der Petition hatten unter anderem kritisiert, dass die Kommunen zwar zahlen müssen, von den Entscheidungen aber ausgeschlossen sind. Zudem seien sie gezwungen, auf ständig steigende Kosten mit Anpassungen und Verschiebungen im Haushalt zu reagieren. Das geänderte Gesetz bringt die gewünschte Entlastung: Wenn es um die Finanzierung der Kreuzung einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße geht, muss sich die Kommune nicht mehr an der Finanzierung beteiligen. Damit wurde eine der Hauptforderungen erfüllt.

Während seiner Sitzung in der vorigen Woche hat der Kreistag nun einen Nachtrag zur Petition beschlossen. Darin geht es um ein Datum: den 16. April 2019 als Versanddatum der ersten Petition, der als Stichtag für die Änderung der Finanzierung gesetzt werden soll. Hintergrund ist, dass für das geänderte Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Ein- und Durchführungsbestimmung zwischen Bundesverkehrsministerium, Bundesländern und DB Netz AG vorbereitet wird.

In der soll festgelegt werden, welcher Stichtag gelten soll, unter anderem für die Bauabrechnungen der bisherigen Vorhaben. Weil es bis auf das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes am 13. März 2020 keine anderen Erkenntnisse gibt, welcher Stichtag gesetzt werden sollte, sehen die Unterzeichner der Petition die Notwendigkeit, mit einem Nachtrag selbst noch einmal aktiv zu werden. Mit dem jetzt beschlossenen Papier bringen sie zum Ausdruck, dass nach ihrem Verständnis für den zweigleisigen Ausbau der „Amerika-Linie“ nur das damalige Versanddatum der Petition in Frage kommt.

Da bisher keine Abrechnung der ersten Ausbaustufe bis Ende 2019 erfolgt sei und „die Kommunen in einer Ungewissheit belassen werden“, betrachten die Unterzeichner die Kostenbeteiligung zum 16. April 2019 als abgeschafft. Mit dem Nachtrag der Petition fordern sie das Land außerdem auf, dass ein verbindlicher Termin für die Abrechnung der Kosten vor dem Stichtag benannt wird.