Stieftochter im Bad attackiert
Stendal l Am Ende einer emotionsgeladenen und teils turbulenten Verhandlung ist ein 34-Jähriger aus einem Ort bei Stendal in dieser Woche wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Stendaler Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht ein Ordnungsgeld von 150 Euro zahlen oder ersatzweise drei Tage Haft antreten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem seinerzeit bei einer Frau in Stendal lebenden Angeklagten vor, am Abend des 29. Juli vorigen Jahres deren Tochter nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung am Hals gepackt und gegen eine Wand gedrückt zu haben, so dass sie Atemnot, Prellungen und Hämatome erlitt. Laut Anklage eine gefährliche Körperverletzung, weil es sich um eine "das Lebende gefährdende Behandlung" handelte.
"Ich bin auch Opfer"
Ein weiteres Vergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, räumte der Angeklagte unumwunden ein. Der Führerschein war ihm wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten am 15. Dezember 2014, als er von der Polizei gestoppt worden war, entzogen worden. Auch räumte er ein, dass es eine Auseinandersetzung mit der 17-jährigen Tochter und deren Freund gab, bei der es um die Badbenutzung ging: "Ich bin mitschuldig, aber auch Opfer."
Er sei sauer gewesen, weil er nicht hätte duschen können, da das Bad längere Zeit von dem jungen Paar besetzt gewesen sei. An Details könne er sich aber nicht mehr erinnern, weil er seinerzeit unter der Einwirkung von Psychopharmaka gestanden hätte. Er sah sich als das eigentliche Opfer. Denn der Freund des Mädchens hätte ihn derart verprügelt, dass er "wie ein Schwein geblutet" hätte.
Bei Zeugen dazwischengeredet
Dass es in diesem Prozess nicht um die ihm angeblich zugefügten Schläge, sondern um seine Attacke gegen die 17-Jährige ging, versuchten Staatsanwalt und Richterin dem Angeklagten wiederholt klarzumachen. Er zeigte sich aber sehr uneinsichtig. Lautstark redete er bei Zeugenaussagen dazwischen und wurde deshalb von Richterin Ludwig mehrfach verwarnt, bis sie schließlich die Ordnungsstrafe gegen ihn verhängte.
Die ehemalige Lebensgefährtin wie auch die Tochter und deren Freund bestätigten als Zeugen weitgehend die gegen den Angeklagten erhobenen Tatvorwürfe. Der Staatsanwalt forderte daraufhin für den dreifach vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Doch das Gericht hielt im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft die Gewaltattacke gegen die 17-Jährige nur für eine einfache Körperverletzung. "Diesbezüglich konnten Feststellungen nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit getroffen werden", hieß es im Urteil.