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Straßenreinigung Zurück zur alten Straßenliste

Der Stendaler Stadtrat hat Änderungen bei Straßenreinigungen beschlossen. Betroffen sind drei Straßen.

Von Donald Lyko 31.07.2019, 01:01

Stendal l So wie am Dienstag wird es noch den ganzen August über im Arnimer Damm und in der Arnimer Straße laufen: Dienstags kommt die Kehrmaschine. Erst ab dem 1. September wird die öffentliche Straßenreinigung in beiden Straßen wieder eingestellt, sagte Stadtsprecher Armin Fischbach gestern auf Nachfrage. Am Abend zuvor hatte der Stadtrat diesen Schritt beschlossen – einen Schritt zurück zum früheren Stand. Zuvor ging es in einer lebhaften Debatte um Änderungsanträge, um das Mitwirkungsverbot eines Stadtrates, um mögliche Schadensersatzansprüche und um einen Sinneswandel im Ortsteil Uenglingen.

Doch zuerst zum Arnimer Damm und zur Arnimer Straße. Wie berichtet, hatte CDU-Stadtrat Henning Richter-Mendau im September, als die Neufassung der Straßenreinigungssatzung beraten wurde, im Ausschuss für Stadtentwicklung die Aufnahme des Arnimer Damms in die Liste der öffentlichen Straßenreinigung vorgeschlagen. Der Finanzausschuss legte die Arnimer Straße nach. Beides wurde so eingearbeitet und vom Stadtrat beschlossen.

Auch das nächste Kapitel ist bekannt: In einem anonymen Schreiben einer „Anliegergemeinschaft“ wurde Henning Richter-Mendau scharf angegriffen und darauf verwiesen, dass er als Anwohner wegen des Mitwirkungsverbotes weder den Vorschlag hätte machen, noch darüber abstimmen dürfen – nicht im Ausschuss und nicht im Stadtrat. Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht sollte der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit während seiner Mai-Sitzung – der letzten des alten Rates – den Beschluss noch einmal bestätigen. Der tat dies aber nicht, überließ stattdessen das weitere Vorgehen dem neugewählten Stadtrat.

Der machte am Montagabend Nägel mit Köpfen und verschob die Entscheidung nicht erneut. Die redaktionell neue Fassung der Satzung wurde bestätigt, aber die Anlage mit der Straßenliste für die öffentliche Reinigung wurde auf den früheren Stand zurückgesetzt. Das heißt, dass auch der Dahrenstedter Weg wieder mit der Kehrmaschine gereinigt wird, allerdings künftig zweiwöchentlich.

Und es heißt auch, dass die Chausseestraße in Uenglingen nicht mehr maschinell gereinigt wird. Auf Antrag der Ortschaft war erst im April die Satzung so geändert worden, dass die Chausseestraße nur noch einmal monatlich gereinigt wird. Aber nun sind ein neuer Ortsbürgermeister und ein neuer Ortschaftsrat im Amt. Der gab den Wunsch von Anliegern, dass eine maschinelle Reinigung nicht notwendig sei, weiter. Ortschaftsratsmitglied Björn Eckhardt Dahlke, Mitglied der Ratsfraktion Linke/Grüne, beantragte die Streichung der Chausseestraße aus der Liste. Über diesen Antrag musste aber nicht mehr abgestimmt werden, da er inhaltlich mit der Rücksetzung der Liste auf den 2018er Stand erledigt war.

Zuvor hatte Reiner Instenberg (SPD) für die Rückkehr zur alten Fassung der Straßenliste geworben. „Das wäre der sauberste Weg. Denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Bürger, die bisher selbst die Straße gefegt haben, auch weiter fegen wollen“, so Instenberg.

Abgestimmt werden musste jedoch über Anträge der Fraktion Freie Stadträte Stendal/Bürger für Stendal (FSS/BfS). Sie hatte beantragt, dass der Stadtrat ein Mitwirkungsverbot für Henning Richter-Mendau für den früheren Beschluss bestätigen, den aus ihrer Sicht rechtswidrigen Beschluss aufheben und der Oberbürgermeister einen möglichen Schadensersatzanspruch prüfen soll. Alle drei Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

OB Klaus Schmotz (CDU) hatte zuvor die Auffassungen von Rechtsamt und Kommunalaufsicht vorgetragen. So sei es zweifelhaft, ob nachträglich ein Mitwirkungsverbot festgestellt werden könne, zudem sei die Satzung und deren Zustandekommen nicht von der Kommunalaufsicht beanstandet worden. Es habe lediglich die Empfehlung gegeben, sie noch einmal zu bestätigen.

Gleich zu Beginn der Debatte hatte Henning Richter-Mendau eine persönliche Erklärung abgegeben. Sein Antrag zum Arnimer Damm sei „ein ungewollter Fehler“ gewesen, der nach Prüfung durch das Rechts­amt als Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot gewertet wurde. „Zu keinem Zeitpunkt“ hätten „persönliche Interessen“ sein Handeln bestimmt, so der CDU-Stadtrat, vielmehr sei es sein Anliegen gewesen, auf der vielbefahrenen Verbindungsstraße zwischen Stadtzentrum und östlicher Umfahrung für die Anlieger das Unfallrisiko zu vermindern. Kein einziger Anwohner habe ihn persönlich angesprochen und den Vorschlag kritisiert, hingegen habe er aus der Nachbarschaft viel Zuspruch erfahren.

Er selbst übte dann Kritik am „bemerkenswert leichtfertigen Umgang“ der Stadtverwaltung mit dem Inhalt und am schnellen Rückzug. Denn in der Begründung zur Beschlussvorlage heißt es, dass Arnimer Damm und Arnimer Straße wieder gestrichen werden sollen „aufgrund der sich abzeichnenden Tendenz in den geführten Debatten“. Richter-Mendau: „Es wäre ein leichter Schritt gewesen, über das Thema erneut zu diskutieren.“ Henning Richter-Mendau und auch Rita Antusch (SPD) zeigten Mitwirkungsverbot an und nahmen im Zuschauerraum Platz.

In der Beschlussvorlage hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, dass für Arnimer Damm und Arnimer Straße auf die Erhebung der Gebühren für die Monate Januar bis August 2019 für die Reinigung verzichtet wird.