Hunde Tangermünde plant, die Hundesteuer zu erhöhen
Wer in Tangermünde und den Ortsteilen einen Hund oder auch mehrere hält, ist steuerlich gesehen, von Vorteil. Der Grund: Im Vergleich zu anderen altmärkischen Städten zahlen die Tangermünder recht wenig

Tangermünde - Die Hundesteuersatzung der Stadt Tangermünde wird in diesen Tagen in den Ortschaftsräten und in der nächsten Woche auch im Hauptausschuss beraten werden. Und das hat einen ganz einfachen Hintergrund. Die Kommune braucht Geld. Angesichts leerer Kassen wird jede sich bietende Gelegenheit geprüft – auch die Steuer für Hunde.
Hundesteuer an die der Umgebung anpassen
Der Anlass für dieses Thema wird im Vergleich mit anderen Kommunen der Region begründet. In jüngster Vergangenheit war es so, dass die Ortsteile bis zur Gemeindegebietsreform im Jahre 2010 allein festlegen konnten, wie hoch die Steuer für einen Hund im Dorf sein soll. Im Rahmen der Eingemeindungen wurde durch die Gebietsänderungsverträge festgelegt, dass die Hundesteuersatzungen der jeweiligen Gemeinden noch weiterhin gelten können. Diese Regelung war bis zum Jahr 2015 befristet.
Seit dem 1. Januar 2016 gibt es eine einheitliche Hundesteuersatzung für die Stadt Tangermünde und damit auch für die Ortsteile. Sie gilt nach wie vor.
„Im Vergleich mit anderen Kommunen der näheren Umgebung sind in der Stadt Tangermünde bislang ziemlich geringe Beträge für die Hundesteuer zu entrichten“, schreibt Michael Classe, Sachgebietsleiter allgemeine Gefahrenabwehr im Ordnungsamt der Stadt Tangermünde, in der Begründung zur Änderung der Hundesteuersatzung. Aktuell wird hier für den ersten Hund jährlich eine Steuer von 30 Euro gefordert.
Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, die Steuersätze moderat anzuheben. Moderat bedeutet: zehn Euro pro Hund künftig mehr einzunehmen. In der Rechnung mit den möglichen neuen Hundesteuersätzen heißt es, dass durch diese Anpassung jährlich, ausgehend von der aktuell gemeldeten Zahl an Hunden, etwa 10 000 Euro mehr durch die Kommune eingenommen werden könnten.
Steuerfreiheit für Hunde, die retten, schützen, helfen oder aus dem Tierheim geholt werden
Die Änderung der Hundesteuersatzung sehe aber auch vor, dass der Kreis derer erweitert wird, die einen Anspruch auf Gebührenbefreiung erheben können. Bislang gelte das nur für Sanitäts- und Rettungshunde sowie Schutz- und Hilfshunde für schwerbehinderte Personen.
Geprüfte Jagdgebrauchshunde könnten dem Vorschlag nach eine dauerhafte Steuerbefreiung erhalten. Hunde aus dem Tierheim Stendal-Borstel könnten als Anreiz für das erste Jahr steuerfrei gestellt werden.