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Tragischer Unfall Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Weil er sich nach einem Feuerzeug gebückt und das Lenkrad verrissen hat, verursachte ein 28-jähriger Tangermünder einen tödlichen Unfall.

Von Wolfgang Biermann 13.11.2019, 16:00

Stendal l Um die strafrechtliche Verantwortung für einen schweren Verkehrsunfall mit einem dabei getöteten Autofahrer (82) auf der Landesstraße 31 zwischen Tangermünde und Tangerhütte am 19. März dieses Jahres ging es am Dienstag vor dem Amtsgericht Stendal.

Ein 28-Jähriger wurde am Ende wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt. Damit hatte sein Einspruch gegen einen zuvor schriftlich erlassenen Strafbefehl Erfolg. Der sah 4500 Euro Geldstrafe vor.

Die Minderung sei allein darauf zurückzuführen, dass Staatsanwaltschaft und Gericht im Strafbefehl einen höheren Netto-Verdienst für die Geldstrafe zugrunde gelegt hatten. Die Anzahl der Tagessätze sei mit 90 gleichgeblieben, begründete Richter Thomas Schulz das Urteil.

Der Angeklagte, der bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde und noch immer krankgeschrieben ist, erhält demnach derzeit nur Krankengeld. Er hatte nur gegen die Höhe der Geldstrafe Einspruch eingelegt, das eigentliche Urteil aber nicht angefochten. Darum waren auch keine Zeugen geladen worden.

Laut Polizeibericht kam es am 19. März um 14.10 Uhr auf der L 31 zwischen Weißewarte und Bölsdorf zu dem schweren Unfall. Der 82-jährige Tangermünder fuhr demnach mit seinem Nissan in Richtung Weißewarte.

In einer leichten Rechtskurve kam ein im Gegenverkehr befindlicher VW-Golf, gesteuert von dem 28-Jährigen aus Tangermünde, von der Fahrbahn ab und stieß frontal mit dem Nissan zusammen. „Für den Fahrer des Nissan kam jede Hilfe zu spät, er verstarb noch an der Unfallstelle“, meldete die Polizei. Die 77-jährige Beifahrerin im Nissan wurde schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Magdeburger Krankenhaus geflogen. Der Golf-Fahrer musste nach Polizeiangaben aus seinem Pkw befreit werden, wobei auch Kameraden der Feuerwehr Tangerhütte zum Einsatz kamen. Der 28-Jährige kam schwerverletzt ins Krankenhaus nach Stendal. Die L 31 musste für mehrere Stunden voll gesperrt werden. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.

Carsten Wegner, Sachverständiger für Verkehrsunfallrekonstruktion aus Potsdam, kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass beide Fahrzeuge mit etwa gleich hoher Geschwindigkeit unterwegs waren. Erlaubt seien dort 100 Stundenkilometer. Beide Pkw seien mit der zulässigen Geschwindigkeit gefahren, vielleicht knapp darüber oder darunter. Wegner sprach von einem Augenblicksversagen des Golf-Fahrers. Gegenüber der Polizei hatte dieser in einer Befragung angegeben, dass ihm sein Feuerzeug heruntergefallen sei und er danach gegriffen habe. Beim Hochkommen, müsse er wohl das Lenkrad verrissen haben.