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Trauer Herzen am Grab verwehrt

Ein junger Witwer in Stendal wurde von der Verwaltung mit Verweis auf die Friedhofssatzung abgewiesen.

Von Bernd-Volker Brahms 03.02.2020, 17:47

Stendal l Ein junger Stendaler, der vor kurzem seine Frau verloren hat, hat am Urnengrab nicht nur den Namen seiner Frau eingraviert, sondern auch zwei kleine Herzen. „Die Herzen stehen für unsere beiden Kinder“, sagte der Mann jetzt in der Einwohnerfragestunde des Hauptausschusses. Er sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass dies nicht den Vorschriften der Friedhofssatzung entspreche, sagte der Mann, der seine beiden kleinen Kinder in der Sitzung dabei hatte.

Der Witwer wies darauf hin, dass er an deren Stellen Rosen und sogar einen Kochlöffel beim Namen gefunden habe. Er könne nicht verstehen, dass ihm die zwei Herzen verwehrt werden. Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) war sich bei seiner Entgegnung sicher, dass „eine Lösung gefunden“ werde.

Am Freitag bestätigte Pressesprecher Armin Fischbach, dass eine „gute Einigung“ erzielt worden. Im Detail wollte er sich jedoch nicht dazu äußern, wie man sich in dieser Sache verständigt habe.

Zum Hintergrund: In der Friedhofssatzung der Stadt Stendal in Paragraph 17 geht es um Urnengräber. Der Absatz drei lautet wie folgt: „Die Grabstätten innerhalb der Beisetzungsfläche werden nicht gekennzeichnet. An der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage können Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabmal am Grabfeld angegeben werden. Die Kosten für die Grabmalbeschriftung sind durch den Verfügungsberechtigten zu tragen.“ Weitere Zusätze zu Namen und Lebensdaten sind demnach nicht vorgesehen.